Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026, den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (ENAG) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie zur Umsetzung der Motion zum sinnvollen Umgang mit Klimageräten verabschiedet.
Die Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU unter Anwendung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) war bereits im Jahr 2023 vom Landtag in erster und zweiter Lesung gutgeheissen worden. Die damalige Gesetzesvorlage, die Teil eines umfassenderen energiepolitischen Reformpakets war, wurde in der Volksabstimmung vom 21. Januar 2024 jedoch abgelehnt. Ebenfalls keine Zustimmung fand die Vorlage zur Umsetzung der Motion betreffend eine Photovoltaik-Pflicht. Gemäss der Abstimmungsanalyse des Liechtenstein-Instituts waren die Vorlagen von Teilen der Bevölkerung als zu einschränkend wahrgenommen worden.
Beschränkung auf zwingend erforderliche Vorgaben
Um dem Abstimmungsergebnis Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen nachzukommen, beschränkt sich die vorliegende Vorlage auf die aus EWR-rechtlicher Sicht erforderlichen Umsetzungsbestimmungen. Sie orientiert sich weiterhin an den in den Schweizer Kantonen seit Jahren bewährten MuKEn 2014, verzichtet jedoch auf die Übernahme der Teile E (Eigenstromerzeugung bei Neubauten) und F (Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien beim Ersatz von Wärmeerzeugern). Für den Vollzug können bestehende und erprobte Regelungen sowie Verfahren der Schweizer Kantone übernommen werden.
Darüber hinaus wird mit der Vorlage das Anliegen der Motion zum sinnvollen Umgang mit Klimageräten vom 31. Juli 2025 umgesetzt. Hierzu werden ausgewählte Bestimmungen der MuKEn 2014 sowie eine zeitgemässe Regelung der MuKEn 2025 zur Nutzung von Photovoltaikstrom für Kühlzwecke übernommen. Damit wird eine Harmonisierung mit den in der Schweiz bereits geltenden Anforderungen erreicht.
Zudem sieht die Vorlage verschiedene Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren vor. So soll für den Einbau von Wärmepumpen künftig grundsätzlich eine Anzeige anstelle einer Baubewilligung ausreichen. Wird eine Wärmepumpe zur Beheizung eines Gebäudes installiert, soll diese neu ohne separates Bewilligungsverfahren auch für Kühlzwecke genutzt werden dürfen. Weitere Verfahrensvereinfachungen sind für kleine steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Ausgangsleistung bis 800 W (sogenannte Balkonkraftwerke) vorgesehen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden.