Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen sieht sich die Regierung gezwungen, die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erneut zu verschärfen. Restaurants-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale werden für das Publikum geschlossen. Ebenfalls ist Konsumation an Veranstaltungen nicht mehr gestattet. Dies betrifft auch private Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Die Massnahmen sind auf drei Wochen befristet.
Bislang sind in Liechtenstein 324 laborbestätige Covid-19-Erkrankungen zu verzeichnen. Alleine innerhalb des letzten Tages wurden 42 zusätzliche Fälle gemeldet. Innerhalb der letzten zwei Wochen ergibt dies hochgerechnet über 460 Erkrankungen auf 100'000 Einwohner.
Gastronomiebetriebe müssen für drei Wochen schliessen
Seit dieser Woche gelten verschärfte Bedingungen für die Gastronomie. Die maximale Grösse der Gästegruppen pro Tisch wurde auf sechs Personen reduziert und die Konsumation darf nur noch sitzend erfolgen. Bislang wurde das Ansteckungsrisiko, das bei derartigen engen Kontakten an Tischen zwangsweise besteht, in Kauf genommen. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen möchte die Regierung dieses Risiko nun vermeiden und schliesst Restaurationsbetriebe, Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs. Ausgenommen sind einzig Take-aways, Schulmensen, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste.
Konsumation auch an Veranstaltungen nicht mehr zulässig
Wie bislang, müssen Organisatoren von Veranstaltungen ein striktes Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Für alle öffentlich zugänglichen Innenräume gilt eine Maskenpflicht. Die Konsumation an Veranstaltungen ist nicht mehr zulässig, da diese Situationen dasselbe Risiko darstellen wie die Konsumation in der Gastronomie. So dürfen an Veranstaltungen keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, welche im Freien stattfinden, auch wenn dort – sofern die Abstände eingehalten werden – keine Masken getragen werden müssen.
Auch Konsumation an privaten Veranstaltungen eingeschränkt
Für private Veranstaltungen gelten die gleichen Auflagen wie für öffentliche Veranstaltungen, wenn sie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, wenn die teilnehmenden Personen den Organisatoren nicht alle namentlich bekannt sind oder wenn mehr als 30 Personen teilnehmen. Die Regierung ersucht alle Einwohnerinnen und Einwohner auch bei allen Anlässen, die im privaten Rahmen stattfinden, um äusserste Zurückhaltung, um Einhaltung des Mindestabstandes oder – wo dies nicht möglich ist – um das Tragen einer Maske.
Unterstützung für betroffene Betriebe
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der behördlich angeordneten Schliessungen werden im Rahmen des Massnahmenpakets für die Dauer der behördlichen Schiessung der Betriebskostenzuschuss, die Unterstützung für Einzelunternehmer und Gesellschafter und die Unterstützung für weitere Berechtigte per 24. Oktober 2020 in angepasster Form reaktiviert werden. Die entsprechenden Dokumente und Formulare werden im Laufe der nächsten Woche online verfügbar sein. Der Anspruch auf Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung und auf das COVID-19-Taggeld gelten noch bis Ende Jahr und sollen, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, bis Juni 2021 verlängert werden. Des Weiteren soll für Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Covid-19-Pandemie längerfristig besonders betroffen sind, für das vierte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 im Sinne einer Härtefall-Regelung eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Einschneidende aber notwendige Massnahmen
Die neuen Bestimmungen werden bereits am Samstag, 24. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Regierung ist sich bewusst, dass es sich um sehr einschneidende und drastische Massnahmen handelt, aber sie ist zur Ansicht gekommen, dass angesichts der Infektionszahlen und der Tatsache, dass Massnahmen nur mit einiger Verzögerung wirken, ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
Die Regierung ersucht alle Einwohnerinnen und Einwohner um strikte Einhaltung der Bestimmungen und einen Verzicht auf nicht dringend nötige Sozialkontakte – auch im eigenen Familien- und Freundeskreis. Sie empfiehlt bei allen Begegnungen eine Maske zu tragen, sofern der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Des Weiteren ruft die Regierung die Hygiene- und Verhaltensregeln in Erinnerung. Personen mit Symptomen sollen zuhause bleiben und die Hotline unter der Nummer +423 235 45 32 kontaktieren. Es liegt an uns allen, durch strenge Disziplin und gesunden Menschenverstand die Anzahl der Neuinfektionen zu senken.