- Was sind PFAS?
PFAS sind eine Gruppe von industriell hergestellten Chemikalien. Sie werden seit Jahrzehnten z. B. in Löschschäumen, wasser und fettabweisenden Materialien, Beschichtungen und Verpackungen eingesetzt. Sie sind extrem langlebig und kaum abbaubar (sogenannte «Ewigkeitschemikalien»). PFAS gelangen über den Boden, das Wasser und die Luft in die Umwelt. Dort können sie sich in der Nahrungsmittelkette und im menschlichen Körper anreichern. Gesundheitlich stehen sie im Zusammenhang mit Leber und Schilddrüsenschäden, Immunbeeinträchtigungen sowie erhöhtem Krebsrisiko.
- Wurden in Liechtenstein bereits PFAS Belastungen festgestellt?
Bisher nicht. Die bisherigen Analysen von Wasser und Lebensmitteln lagen unter den geltenden Höchstwerten. Weitere Untersuchungen sind in Planung.
- Wie gelangen PFAS in tierische Lebensmittel?
Tiere nehmen PFAS sowohl über Bodenteilchen als auch über Pflanzen auf. Zusätzlich kann die Aufnahme relevanter PFAS Mengen über das Trink oder Tränkewasser erfolgen.
Anschliessend wird PFAS über das Blut im gesamten Tierkörper verteilt. Besonders gut durchblutete Organe wie das Gehirn, das Herz oder die Lunge weisen dabei höhere Anreicherungen auf. PFAS werden im Tierkörper nicht umgewandelt, sondern verlassen den Organismus in derselben chemischen Form, in der sie aufgenommen wurden. Sie finden sich daher in Eiern, Fleisch, Milch, Urin und Kot wieder.
Bereits ungeborene Tiere können PFAS anreichern. Kälber von belasteten Kühen kommen daher mit einer entsprechenden Belastung zur Welt.
Die Konservierungsform von Futterpflanzen hat keinen Einfluss auf den PFAS Gehalt. Gras, Heu und Silage weisen vergleichbare Belastungswerte auf. - Was wurde bisher untersucht und welche weiteren Untersuchungen sind noch geplant?
Seit 2023 wird das liechtensteinische Trinkwasser jährlich auf Rückstände von PFAS untersucht. Zusätzlich wurden Stichproben bei verschiedenen Fliessgewässern genommen. 2024 wurden ausserdem erstmals Regenbogenforellen aus dem Binnenkanal untersucht und 2025 Lebensmittel von liechtensteinischen Direktvermarktungsbetrieben getestet. Keine der bisherigen Proben war zu beanstanden. Diese Datenlage wird in den kommenden Jahren durch weitere Untersuchungen ergänzt.
Weitere Untersuchungen umfassen beispielsweise die Beprobung von an Feuerwehrübungsplätze angrenzende landwirtschaftliche Flächen, die Kontrolle von Deponiesickerwasser und die Belastungsabschätzung von Klärschlamm. Geplant ist zudem eine freiwillige Milchbeprobung, an der die Milchviehbetriebe Liechtensteins teilnehmen können. - Welche Ziele verfolgt das PFAS-Konzept?
Das PFAS Konzept hat zum Ziel, allfällige PFAS Belastungen frühzeitig zu erkennen, einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor belasteten Lebensmitteln zu leisten, betroffene Landwirtschaftsbetriebe möglichst früh zu unterstützen und transparent zu kommunizieren. Gleichzeitig soll eine gute Zusammenarbeit mit Nachbarregionen sichergestellt werden.
- Welche Rolle spielt die Landwirtschaft im PFAS-Konzept?
Die Landwirtschaft nimmt eine zentrale Rolle ein. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Untersuchungen auf landwirtschaftlichen Betrieben und ihren Primärprodukten. Potenziell betroffene Betriebe werden auf Wunsch individuell begleitet und unterstützt. Das Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren und die Produktion aufrechtzuerhalten.
- Was passiert, wenn in Lebensmitteln PFAS festgestellt werden?
Überschreiten Lebensmittel die gesetzlichen Höchstwerte, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gelangen. Für Lebensmittel ohne festgelegte Höchstwerte wie Milch werden bei relevanten Belastungen geeignete Massnahmen zur Reduktion empfohlen.
- Was können Landwirtinnen und Landwirte unternehmen, wenn in Lebensmitteln, die von ihrem Betreib stammen, PFAS festgestellt werden?
Milch
Aktuell gibt es für Milch noch keine gesetzlich festgelegten Höchstwerte. Den Landwirtschaftsbetrieben wird empfohlen, mögliche Ursachen abzuklären und Senkungsmassnahmen einzuleiten. Anliegen und Fragen bezüglich Unterstützung können an pfas@llv.li gerichtet werden.Fleisch und Eier
Für Fleisch und Eier gelten gesetzlich festgelegte Höchstwerte. Werden diese überschritten, dürfen die betroffenen Produkte nicht in Verkehr gebracht werden. Das jeweilige Unternehmen ist dann verpflichtet, sie zurückzunehmen bzw. zurückzurufen. Zudem ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu informieren. Anschliessend werden im Rahmen der Rückverfolgbarkeit alle beteiligten Handelspartner bis zu den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben ermittelt, um die Ursache der festgestellten Belastung zu klären. Liegt die Quelle der Belastung beim Landwirtschaftsbetrieb, folgen vor Ort weitere Untersuchungen, um geeignete Massnahmen zur Reduktion der Belastung festzulegen.Fische
Auch für Fische gelten gesetzliche Höchstwerte. Fische mit zu hoher Belastung dürfen deshalb nicht verkauft werden. - An wen können sich betroffene Landwirtschaftsbetriebe im Belastungsfall wenden?
Fragen und Anliegen können an pfas@llv.li gerichtet werden.
- Wie werden Probenahmen organisiert? Wo wird untersucht?
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beprobt Lebensmittel, die im Handel sind, risikobasiert. Überschreiten Lebensmittel die gesetzlich festgelegten Höchstwerte, werden sie aus dem Verkehr gezogen und, sofern notwendig, weitere Massnahmen verfügt.
- Wie werden betroffene Landwirtschaftsbetriebe unterstützt?
Betroffene Landwirtschaftsbetriebe können auf Wunsch Unterstützung erhalten, etwa durch zusätzliche Untersuchungen von Produktionsmitteln wie Futtermitteln und Gülle oder durch fachliche Beratung zu PFAS Senkungsmassnahmen und zu alternativen Bewirtschaftungsformen. Die Beratung erfolgt individuell und praxisnah. Betroffene Landwirtschaftsbetriebe werden bei Mehraufwendungen und Mindererträgen zudem – vorbehaltlich der noch zu schaffenden rechtlichen Grundlage – bis zu einem Betrag von CHF 200'000 pro Betrieb durch den Staat unterstützt.