Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Oktober 2026, die Verordnung über die Abänderung der Medienverordnung verabschiedet.
Im September hatte der Landtag der Abänderung des Mediengesetzes zur Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk zugestimmt. Das revidierte Gesetz sieht vor, dass politische Werbung in allen Medien deutlich als solche gekennzeichnet und durch geeignete Mittel eindeutig vom übrigen Inhalt eines Mediums getrennt werden muss. In Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wurde die Medienverordnung um entsprechende Bestimmungen zur Kennzeichnung politischer Werbung ergänzt.
Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz am 1. November 2026 in Kraft.