Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September 2026, die Abänderung der Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte (LVAV) beschlossen.
Neu sind Gesuche um Verarbeitungs- und Projektbeiträge bis zum 31. Dezember des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres beim Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft einzureichen. Die Eingabefrist wird damit um zwei Monate vorgezogen. Dadurch steht den Gesuchstellern nach einem positiven Kommissionsentscheid mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte zur Verfügung. Die praktische Erfahrung hat gezeigt, dass der bisherige Umsetzungszeitraum insbesondere bei komplexeren Projekten häufig zu knapp ist.
Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass die Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte nicht nur über die Gewährung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen entscheidet, sondern auch für allfällige Rückforderungsentscheide im Zusammenhang mit diesen Beiträgen zuständig ist.
Die Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.