Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) genehmigt. Neu sind sowohl die Phosphor- als auch die Stickstoffbilanz ab dem 1. Januar 2027 gesamtbetrieblich am Bedarf der Kulturen auszurichten. Der bisher zulässige Toleranzbereich von höchstens +10% entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Diese Änderungen erfolgen in Angleichung an die schweizerische Gesetzgebung und setzen zugleich eine Massnahme aus dem agrarpolitischen Bericht 2022 um.