Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 26. Mai 2026 Anhang 1 der Datenschutzverordnung angepasst, um neue Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission zu übernehmen.
Das Datenschutzgesetz und die Datenschutzverordnung setzen zentrale Vorgaben der europäischen Datenschutzbestimmungen (DSGVO und Polizeirichtlinie) in Liechtenstein um. Ein wichtiger Bestandteil ist die Übernahme von sogenannten Angemessenheitsbeschlüssen der Europäischen Kommission. Mit diesen kann die Europäische Kommission feststellen, dass Drittländer oder internationale Organisationen ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Solche Beschlüsse sind auch im Rahmen des EWR-Abkommens für Liechtenstein verbindlich und werden in Anhang 1 der Datenschutzverordnung aufgeführt.
Die Regierung hat nun folgende neue bzw. aktualisierte Beschlüsse der EU-Kommission in Bezug auf folgende Drittstaaten bzw. internationale Organisationen in die Datenschutzverordnung aufgenommen: Europäische Patentorganisation (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1382 vom 15. Juli 2025); Vereinigtes Königreich (Verlängerung des bestehenden Angemessenheitsbeschlusses von 2021 mit Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2574 vom 19. Dezember 2025); Brasilien (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/179 vom 26. Januar 2026).