Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, den 5. Mai 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass des ESG‑Rating‑Durchführungsgesetzes (ESGR‑DG) genehmigt.

Die gegenständliche Vorlage dient der Durchführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating‑Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (ESG‑Rating‑Verordnung).

Die ESG-Rating-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für ESG-Rating-Tätigkeiten im EWR und adressiert strukturelle Mängel im Markt für ESG-Ratings. Sie enthält insbesondere Anforderungen an ESG-Rating-Anbieter, Transparenzvorgaben sowie eine zentrale Aufsicht durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Ziel der Vorlage ist es, die erforderlichen nationalen Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu schaffen.

Die ESG‑Rating‑Verordnung kommt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar zur Anwendung. Für die Durchführung einzelner Vorschriften der Verordnung sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Mit dem vorgesehenen ESG-Rating-Durchführungsgesetz (ESGR-DG) werden insbesondere die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) als zuständige Behörde benannt, deren Aufgaben und Befugnisse festgelegt sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beziehungsweise der EFTA-Überwachungsbehörde geregelt. Zudem werden Bestimmungen zum Amtsgeheimnis vorgesehen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. August 2026.