Durch die Reduktion der sozialen Kontakte auf das absolute Minimum kann die Anzahl Ansteckungen reduziert werden. So werden ältere und kranke Mitmenschen geschützt und das Gesundheitssystem entlastet. Als weitere Verschärfung hat die Regierung im Nachgang zum entsprechenden Entscheid in der Schweiz ein Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen erlassen, um die Empfehlung der letzten Tage durchsetzen zu können.
Seit Donnerstag sind in Liechtenstein sämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten grundsätzlich verboten. Zusätzlich zur Schliessung von Restaurants und Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, wurden öffentlich zugängliche Einrichtungen für das Publikum geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht möglich ist, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. Ausgenommen von den Massnahmen sind Lebensmittelläden sowie Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung, soziale Einrichtungen sowie Fahrrad- und Autowerkstätten. Auch Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Drogerien und Apotheken sind vom Verbot ausgenommen und bleiben offen. Dies gilt auch für Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen beispielsweise in der Pflege und Physiotherapie. Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt. Es sind genügend Vorräte angelegt.
Versammlungsverbot
Leider haben einige den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt. Eine Ansteckung hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Die Regierung ruft daher alle Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst dazu auf, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf. Weil diese Massnahme sowie das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat die Regierung in Anlehnung an den Entscheid in der Schweiz Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten.
Kampagne #stayathome der Landespolizei
Die Landespolizei ist verstärkt mit Patrouillen im öffentlichen Raum präsent und kontrolliert die Einhaltung der von der Regierung verordneten Verhaltensmassnahmen und informiert mittels Merkblatt. Dabei muss die Landespolizei immer wieder auch grössere Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen feststellen, die sich nicht an die Vorgaben der Regierung halten (social distancing). Aus diesem Grund lanciert die Landespolizei für diese Zielgruppe eine Kampagne über die sozialen Medien, um gezielt diese Bevölkerungsgruppe auf die Notwendigkeit verantwortungsvollen Verhaltens hinzuweisen. Unter dem #actresponsibly #stayathome werden über soziale Medien und unterstützt von „influencern“ verschiedene Botschaften verbreitet.
Bevölkerungsschutz als oberstes Gebot
Das Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) stellt eine koordinierte Zusammenarbeit mit den Führungsorganen der Gemeinden (FOG) sicher. In diesem Sinne gilt es die im Stab neuer Coronavirus beschlossenen Aufträge zuhanden der FOG’s zu formulieren und sie bei deren konzeptionellen Umsetzung zu unterstützen. Aktuell werden in diesem Zusammenhang Unterstützungsleistungen für das Gesundheitswesen vorbereitet und Hilfeleistungen für Personen, welche sich in Quarantäne oder Isolation befinden, koordiniert.
Rettungs- und Hilfsorganisationen einsatzbereit
Die Rettungs- und Hilfsorganisationen des Landes werden periodisch über die Lage informiert, damit sie sich auf absehbare Einsätze vorbereiten können. Zum anderen ist mit Unterstützung des Amtes sicherzustellen, dass die Einsatzbereitschaft im angestammten Aufgabenbereich permanent aufrechterhalten wird. So muss beispielsweise die Feuerwehr auch während der Pandemie uneingeschränkt einsatzbereit sein. Zu diesem Zwecke organisiert das ABS wöchentliche Rapporte, an denen die Vertreter der Rettungs- und Hilfsdiensten über die aktuelle Lage und mögliche Aufträge informiert werden.
Landesversorgung gewährleistet
Die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern ist eine Schlüsselgrösse bei der Bewältigung dieser Krise. Sämtliche Belange der Landesversorgung werden auf Grundlage des Zollvertrages vom ABS in Abstimmung mit der Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz koordiniert. Darüber hinaus kommen dem ABS verschieden Aufgaben im landesinternen Ressourcenmanagement zu.
Hotlines zum Thema Coronavirus aktuelle Information unter www.regierung.li/coronavirus Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung Landesspital / bei Symptomen Allgemeine Fragen |
Was ist ein Verdachtsfall? - Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun? Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden. |