Häufig gestellte Fragen
Das FAQ-Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pensionskasse des Staates sowie zum Massnahmenpaket.
Das FAQ-Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pensionskasse des Staates sowie zum Massnahmenpaket.
Dies liegt in der über 150-jährigen Geschichte der staatlichen Pensionsversicherung begründet. Bereits 1870 und 1888 wurden erste Vorsorgewerke in Liechtenstein geschaffen, bei denen Lehrpersonen und Staatsangestellte versichert waren. 1938 entstand aus diesen beiden Werken die einheitliche Pensionskasse für Staatsbedienstete und Lehrpersonen. Durch den Anschluss weiterer Arbeitgeber wie den LKW oder der Post wuchs die Pensionsversicherung auf die heutige Grösse an. Mit derzeit über 4'600 Aktivversicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern gehört sie zu den grössten Pensionskassen in Liechtenstein.
Nein, die SPL ist kein Sanierungsfall. Die heutige Situation ist nicht mit jener vor der Abstimmung im Jahr 2014 vergleichbar. Allerdings haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass einige der Erwartungen, die der Sanierung 2014 zugrunde lagen, zu optimistisch waren. Deshalb konnte die SPL nicht so funktionieren wie geplant. Dies hat zur Folge, dass
Obwohl die SPL kein Sanierungsfall ist, kann sie zu einem werden, wenn jetzt keine Massnahmen ergriffen werden. Aktuell handelt es sich bildlich gesprochen um eine Reparatur von bereits sichtbaren Problemen. Eine Sanierung müsste erfolgen, wenn gewisse Grenzwerte nicht mehr eingehalten würden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich erkannte Probleme durch langes Zuwarten nicht von allein lösen und dass bei frühzeitiger Behebung geringere Kosten entstehen.
Die Regierung legte dem Landtag im April 2023 einen Variantenbericht vor, der mögliche Massnahmenpakete in Bezug auf die nachhaltige Ausrichtung der SPL ausführlich darlegt.
Die Abgeordneten beauftragten die Regierung daraufhin, die Grundlagen für die Umsetzung der folgenden Massnahmen zu erarbeiten:
Die Erhöhung der Sparbeiträge hat im Landtag keine Mehrheit erhalten und wurde somit aus dem Massnahmenpaket gestrichen. Mit den vom Landtag mit 22 Stimmen beschlossenen Massnahmen wird die SPL zukunftssicher und nachhaltig aufgestellt, und die Arbeitgeber verfügen über eine Personalvorsorge, die mit anderen Pensionskassen vergleichbar ist.
Gemäss Aussagen der Referendumswerbenden sind nur zwei Massnahmen in der Kritik:
Dennoch richtet sich das Referendum gegen alle Massnahmen und bietet keine Alternative. Jetzt nichts zu tun, heisst, dass das Problem später angegangen werden muss.
Nein, das stimmt nicht. Das Massnahmenpaket setzt genau an den Wurzeln der Probleme an: Indem eine Rentnerkasse geschaffen und die Darlehen in Eigenkapital umgewandelt werden, können die beiden Hauptursachen für die heutigen Probleme beseitigt werden. Die SPL ist den anderen privaten Vorsorgeeinrichtungen mit diesen Massnahmen erstmals gleichgestellt und kann damit zukünftig auch besser mit ihnen verglichen werden.
Das Massnahmenpaket löst die Probleme und wird dafür sorgen, dass die SPL nicht mehr regelmässig Teil der politischen Diskussionen ist oder mittelfristig wieder zum Sanierungsfall wird.
Per Ende 2023 waren bei der SPL insgesamt 3'437 Personen (Landesangestellte, Lehrpersonen sowie Angestellte der 23 angeschlossenen Staatsnahmen Betriebe, wie die AHV-IV-FAK, die LKW, die Post AG, das Landesspital etc.) aktiv versichert. Das heisst, sie standen noch im Arbeitsleben und leisteten ihre Beiträge an die SPL. Ihr Durchschnittsalter lag bei 45 Jahren. Zudem bezogen per Ende 2023 gesamthaft 1'204 Personen ihre Rente von der SPL. Sie war somit für die Altersvorsorge von 4'641 Personen verantwortlich.
Die angeschlossenen Betriebe sind öffentliche Unternehmen oder Unternehmen, die sich mehrheitlich über Staatsbeiträge finanzieren. Sie decken mit ihren Tätigkeiten einen grossen Teil der staatlichen Aufgaben ab und sorgen für das Funktionieren des Landes sowie grosser Teile seiner grundlegenden Infrastruktur.
Folgende Betriebe und Institutionen sind mit all ihren Mitarbeitenden an die SPL angeschlossen:
Die Berechnungen für eine Personalvorsorge sind komplex und werden von Spezialistinnen und Spezialisten durchgeführt. Die wesentlichen Elemente dabei sind:
Den Umwandlungssatz können die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen selbst bestimmen. Bei der SPL wurde dieser mit der Sanierung 2014 sowie in den vergangenen Jahren gesenkt, weil das Marktzinsniveau deutlich abgesunken und gleichzeitig die Lebenserwartung gestiegen ist. Andere Pensionsversicherungen wenden derzeit noch einen deutlich höheren Umwandlungssatz an. Die meisten haben aber angekündigt, diesen in den kommenden Jahren zu senken. Der deutlich niedrigere Umwandlungssatz bei der SPL hat zur Folge, dass die Renten bei gleichem Sparkapital relativ zu den anderen Kassen deutlich niedriger ausfallen.
Die SPL ist die Vorsorgeeinrichtung des Staates und seiner Betriebe sowie Institutionen. Der Staat und die Anschlussbetriebe treten in diesem Fall als Arbeitgeber auf. Wie bei allen Arbeitgebern gilt auch beim Staat, dass er sich bei Problemen der Vorsorgeeinrichtung finanziell beteiligt. Der Staat operiert in diesem Fall also nicht als Staat, sondern als Arbeitgeber seiner Angestellten. Somit liegt keine Ungleichbehandlung vor. Es geschieht genau das Gleiche wie bei anderen Pensionsversicherungen in einer vergleichbaren Situation.
Dann wird das gesamte Paket, das vom Landtag mit 22 von 25 Stimmen beschlossen worden ist, nicht umgesetzt. Dies gilt auch für die Massnahmen, die von den Referendumswerbern für gut befunden werden. Die aufgezeigten Probleme der SPL werden damit nicht gelöst, und die nächste Regierung wird sich erneut mit dem Thema beschäftigen müssen. Die Probleme der SPL lösen sich nicht von selbst. Mit einem Nein wird eine nachhaltige und zum jetzigen Zeitpunkt noch gut finanzierbare Lösung verhindert.
Bei Vorsorgeeinrichtungen geht es schnell um grosse Summen. Dies ist bei über 4'600 Menschen, die bei der SPL versichert sind, auch nicht verwunderlich.
Der Anteil des Landes an den für die Massnahmen notwendigen Finanzmitteln beträgt 135.1 Millionen Franken. Effektiv abfliessen werden davon aber lediglich 58.1 Millionen, da das Darlehen in Höhe von 77 Millionen Franken bereits 2014 geflossen ist. Somit sind diese Geldmittel bereits seit zehn Jahren bei der SPL. Das Darlehen wurde in den vergangenen Jahren sowohl beim Land als auch bei den Anschlussbetrieben vollständig wertberichtigt, weil nicht zu erwarten war und ist, dass entsprechende Rückzahlungen erfolgen. Somit wirkt sich die Umwandlung des Darlehens nicht liquiditätswirksam auf die Landesrechnung aus. Es wird die Rückstellung gegen das Darlehen verbucht..
Ein Überblick über die Finanzierung der Massnahmen findet sich in der PDF-Version des FAQ-Dossiers.
Wertschwankungsreserven sorgen dafür, dass eine Vorsorgeeinrichtung den immer wieder auftretenden Rückschlägen an den Kapitalmärkten oder auch notwendig werdenden Massnahmen innerhalb der Kasse mit eigenen Mitteln begegnen kann. Sie wird durch diese Reserven nicht zu einem Sanierungsfall und der Deckungsgrad verbleibt im Idealfall bei über 100 Prozent. Wertschwankungsreserven sind somit – stark vereinfacht gesagt – der Notgroschen der Kassen.
Verfügt ein Vorsorgewerk nicht über die notwendigen Wertschwankungsreserven, müssen die Versicherten und der Arbeitgeber bei einem ausserordentlichen Ereignis unmittelbar für Sanierungsmassnahmen geradestehen.
Bei der SPL sehen Expertinnen und Experten die notwendigen Wertschwankungsreserven bei einer Höhe von rund 15 Prozent. Damit wäre die SPL bei einem Deckungsgrad von zirka 115 Prozent optimal finanziert. Dies zu erreichen, ist für die SPL mit den geplanten Massnahmen mittelfristig möglich. Der Weg zu diesem Ziel wird aber weiterhin herausfordernd sein und auch den Versicherten einiges abverlangen.
Im Rahmen der Diskussionen zum Sanierungspaket im Jahr 2014 wurde ins Feld geführt, dass die vorgesehene Lösung auf zu pessimistischen Annahmen beruhe und die Ausfinanzierung damit zu hoch ausfalle. Damit diese Gelder bei einem sehr positiven Verlauf zurück an den Staat fliessen könnten, wurde ein Teil der Ausfinanzierung als Darlehen ausgestaltet. Ergänzend wurde gesetzlich festgelegt, dass beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen jeweils ein Viertel des Darlehens zurückbezahlt werden sollte, bis die gesamte Summe zurückbezahlt ist. Umgekehrt bestand auch die Möglichkeit, im Fall des Unterschreitens eines bestimmten Deckungsgrads 25 Prozent des Darlehens in Eigenkapital umzuwandeln. Dass die Annahmen für die Lösung nicht zu pessimistisch, sondern im Gegenteil viel zu optimistisch waren, ist im Nachhinein klar.
Nein. Eine solche Behauptung wäre unvollständig und damit irreführend. Das Darlehen wird in Eigenkapital umgewandelt. Dazu ist folgendes Hintergrundwissen wichtig:
Es zeigte sich in den vergangenen Jahren, dass das Darlehen wesentliche Konstruktionsfehler enthält. In dem Moment, in dem die SPL einigermassen stabil dasteht und einen Deckungsgrad von 105 Prozent ausweist, müsste sie 25 Prozent des Darlehens zurückzahlen. Damit würde der Deckungsgrad sofort wieder sinken, womit die SPL wieder an Stabilität, Risiko- und Sanierungsfähigkeit einbüssen würde. Die SPL befindet sich somit in einem Teufelskreis: So lange das Darlehen besteht, kann sie die nötigen Wertschwankungsreserven nie aufbauen.
Der umgekehrte Fall, dass das Darlehen in schlechten Zeiten zur Sanierung beitragen soll, ist sogar so geregelt, dass er praktisch nie eintreten kann. Sollte der Deckungsgrad am Ende eines Geschäftsjahres die Grenze von 85 Prozent unterschreiten, würden demnach 25 Prozent des Darlehens in Eigenkapital umgewandelt. Allerdings müsste die SPL bereits bei einem Deckungsgrades von knapp unter 100 Prozent Massnahmen wie eine Minderverzinsung und/oder eine Einhebung von Sanierungsbeiträgen (je nach Ausmass der Unterdeckung) ergreifen. Somit ist die Grenze von 85 Prozent praktisch irrelevant. Das Darlehen würde folglich nie in Eigenkapital umgewandelt werden.
Das Darlehen funktioniert also nicht wie geplant. Zudem haben die vergangenen zehn Jahre gezeigt, dass die SPL auf keinen Fall zu gut ausfinanziert wurde. Damit entfallen alle Gründe für das Darlehen. Es ist an der Zeit, diese Fehlkonstruktion zu beseitigen.
Wie in der vorangehenden Antwort aufgezeigt, erfüllt das Darlehen seine vorgesehene Funktion nicht. Auch die Argumente für die Erteilung des Darlehens anstelle von Eigenkapital sind nicht mehr gültig. Es verhindert vielmehr eine gesunde Entwicklung der SPL. Somit ist diese Fehlkonstruktion zu beseitigen.
Da das Referendum zustande gekommen ist, entscheidet nun das Stimmvolk über das gesamte Massnahmenpaket und damit auch über die Umwandlung des Darlehens.
Es ist allerdings nicht korrekt, dass das Stimmvolk das Darlehen damals direkt an der Urne gewährt hat. Gegen den Entscheid des Landtags als Volksvertretung gab es 2013 kein Referendum. Abgestimmt wurde über zwei Initiativen, die das Darlehen beide nicht grundsätzlich infrage gestellt haben. Allerdings wurde aufgrund der Tatsache, dass die Rückzahlung des Darlehens auch von den damaligen Initiantinnen und Initianten als sehr unwahrscheinlich erachtet wurde, eine Verzinsung des Darlehens vorgeschlagen. Da beide Initiativen abgelehnt wurden, hatte das zinslose Darlehen Bestand.
Nein. Der Umwandlungssatz der SPL, der neben dem Sparkapital wesentlich für die Höhe der effektiven Rente ist, ist im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen sogar sehr niedrig. Somit sind die relativen Renten deutlich tiefer als bei anderen Einrichtungen in Liechtenstein.
Allerdings ist das Alterskapital im Vergleich zu einigen anderen Branchen höher, da die von den Versicherten und den Arbeitgebern einbezahlten Beiträge höher sind.
Das Land als Arbeitgeber beschäftigt Menschen aus allen Ausbildungsbereichen. Um auf dem Arbeitsmarkt in allen Segmenten attraktiv zu sein, muss die Landesverwaltung einen Mittelweg wählen.
Leistungen zu vergleichen ist schwierig, da stets alle Komponenten einbezogen werden müssen. Somit ist ein Vergleich, der nur einzelne Komponenten betrachtet, nicht zielführend. Die SPL liegt mit ihren Leistungen gesamthaft betrachtet aber im Mittelfeld.
Mit den vorgesehenen Mitteln werden Massnahmen ausfinanziert, welche die Umverteilung von Jung zu Alt stoppen sollen. Damit wird gewährleistet, dass die jungen Aktivversicherten mit ihren Beiträgen die Renten nicht mehr querfinanzieren müssen, wie dies in den vergangenen zehn Jahren der Fall war.
Über 100 Millionen Franken wurden seit 2014 von den Jungen zu den Rentnerinnen und Rentnern umverteilt. Das ist ungerecht, denn diese Mittel werden den heutigen jungen Versicherten im Alter fehlen. Wenn diese Umverteilung nun gestoppt und teilweise ausgeglichen wird, kann ein künftiger Schaden noch abgewendet werden. Wird heute nichts unternommen, sind in Zukunft weitere und eventuell bedeutend teurere Massnahmen notwendig.
Nein. Die Annahmen, die 2014 getroffen wurden, sind nicht eingetroffen. Grund dafür war die einmalige Zinssituation, die in der Schweiz sogar dazu geführt hat, dass über Jahre Negativzinsen auf Vermögen bezahlt werden mussten. Dieser Umstand, den niemand voraussehen konnte, und die aufgrund des Darlehens ungenügende Höhe des Deckungsgrades hatten zur Folge, dass die SPL nie auf gesunde Beine kam respektive nie so wie geplant funktionieren konnte.
Mit den nun vorliegenden Massnahmen wird die SPL aber analog zu den anderen privaten Vorsorgeeinrichtungen in Liechtenstein aufgestellt. In Zukunft sollten somit keine weiteren ausserordentlichen Finanzierungen mehr notwendig sein.
Wenn eine Person heute in Rente geht, hat sie ein bestimmtes Sparkapital zur Verfügung. Gleichzeitig ist auch der Umwandlungssatz klar, mit dem das Kapital in eine Rente umgerechnet wird. Ist der Umwandlungssatz zu hoch, wird das Kapital im Lauf der folgenden Jahre aufgebraucht. Trotzdem wird die Rente weiterhin ausbezahlt, bis die Rentnerin respektive der Rentner stirbt. Diese Rentenzahlungen belasten die Mittel der SPL. Da diese aber nicht über freie Mittel verfügt, sondern das individuelle Kapital der Aktivversicherten verwaltet, muss sie dafür Geld einsetzen, das eigentlich für andere vorgesehen ist. Dadurch werden in diesem Fall Gelder von den Jungen zu den Rentnerinnen und Rentnern umverteilt, die irgendwann fehlen werden, um die Renten der heutigen jungen Versicherten zu bezahlen.
Bei der SPL sind so seit 2014 Mittel in Höhe von über 100 Millionen Franken umverteilt worden. Mit den vorgelegten Massnahmen wird dies teilweise ausgeglichen. Zudem wird der Bedarf an künftigen Umverteilungen durch andere Massnahmen auf ein Minimum reduziert.
Der Anteil der Rentnerinnen und Rentner bei der SPL ist aufgrund des bis 2014 geltenden Leistungsprimats weitaus höher als der Durchschnittswert bei den Pensionskassen in Liechtenstein. Deshalb war sie von den skizzierten Entwicklungen viel stärker betroffen als andere Pensionskassen.