Inneres
Das Ministerium für Inneres ist in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Amts- und Fachstellen für das Sicherheitswesen des Landes und der Gemeinden sowie für den Bevölkerungsschutz und für das Rettungswesen zuständig. Zu den weiteren zentralen Aufgaben des Ministeriums gehören die Gebiete Landes- und Gemeindebürgerrecht, politische Volksrechte, das Zivilstandswesen sowie der gesamte Bereich des Ausländerrechts mit den Themenschwerpunkten Personenverkehr, Asylwesen, Schengen/Dublin, Integration und Heimatschriften. Im Weiteren obliegt dem Ministerium für Inneres die Aufsicht über die Gemeinden.