Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag,3. März 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Strafvollzugsgesetzes, des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Jugendgerichtsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Mit dieser Vorlage setzt die Regierung verschiedene Impulse zur Modernisierung des Strafrechts und Effizienzsteigerung im Strafverfahren.

Der Landtag hat die Vorlage am 5. Dezember 2025 in erster Lesung beraten. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, die verschiedene Aspekte der Vorlage betrafen, wie die optische und akustische Überwachung von Personen, Opportunitätsentscheidungen der Staatsanwaltschaft, den Erlass von Strafverfügungen durch das Landgericht oder die ex lege Belastung von pauschalierten bzw. standardisierten Verwaltungskosten bei gesperrten Vermögenswerten.