Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV) verabschiedet.
Die Abänderung der genannten Verordnung wird aufgrund einer Abänderung des E-Government-Gesetzes (E-GovG) vorgenommen: Die Liechtensteinische Landesverwaltung betreibt neu ein Beurkundungs- und Beglaubigungssystem, weshalb das Nähere hinsichtlich des neuen elektronischen Beurkundungs- und Beglaubigungssystems wird mit Verordnung geregelt wird. Regelungen wurden vor allem hinsichtlich des Zugangs (Authentifizierung und Sperrung), der Protokollierung sowie der Datensicherung, -aufbewahrung und
-löschung getroffen.
Die Verordnung wird am 1. März 2026 in Kraft treten.