Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2025 beschlossen, die Leistungsvereinbarung mit der Solargenossenschaft um weitere drei Jahre, von 2026 bis 2028, zu verlängern. Die Leistungsvereinbarung wurde am 27. Januar 2026 von der Leiterin des Amtes für Volkswirtschaft, Dr. Katja Gey, dem Leiter der Abteilung Energie, Jürg Senn, sowie von Dr. Daniel Gstöhl, Präsident der Solargenossenschaft und Andi Götz, Geschäftsführer der Solargenossenschaft, in Schaan unterzeichnet.

Sensibilisierung für erneuerbare Energien

Ziel der Solargenossenschaft ist die Förderung erneuerbarer Energien, vor allem der Sonnen- und Windenergie. Das Land wird die Aktivitäten der Solargenossenschaft weiterhin mit insgesamt maximal CHF 50'000.- pro Jahr unterstützen. Gegenstand der Vereinbarung sind verschiedene Leistungen der Solargenossenschaft, mit welchen das Wissen und die Akzeptanz der Nutzung erneuerbarer Energien in Liechtenstein erhöht und in allen Gesellschaftsschichten verbreitet werden sollen. Die Solargenossenschaft wird dazu Veranstaltungen, wie zum Beispiel Vorträge, Diskussionsrunden, Workshops und Exkursionen, organisieren. Zielgruppen für die Aktivitäten der Solargenossenschaft sind Bauherrschaften, Investorinnen und Investoren, einschlägig tätige Fachleute, insbesondere Architektinnen und Architekten, sowie Vertreterinnen von Vertreter der Politik sowie alle am Thema interessierten Kreise.

Bau innovativer Demonstrationsanlagen

Die Leistungsvereinbarung sieht vor, dass ein Betrag von CHF 20'000.- pro Jahr für die Errichtung einer oder mehrerer innovativen Demonstrationsanlagen oder einer Photovoltaikanlage grösser 50 kWp zur Verfügung gestellt wird. Mitfinanziert werden können Konzepte, welche die Aktivierung aller Arten von Doppelnutzungsflächen, wie beispielsweise Zäune, Parkflächen oder auch Freiflächen mit Doppelnutzung vorsehen.