Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 2. Dezember 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des E-Geldgesetzes (EGG) und des Finalitätsgesetzes verabschiedet.
Die Anpassung nationaler Rechtsvorschriften dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 13. März 2024. Die Verordnung verfolgt das Ziel, Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) flächendeckend und verbindlich einzuführen.
Echtzeitüberweisungen ermöglichen die Gutschrift von Geldbeträgen innerhalb von Sekunden – rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres. Die verpflichtende Einführung dieser Überweisungsart soll den Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschleunigen und effizienter gestalten. Um einen integrierten Markt für Echtzeitüberweisungen zu schaffen und dessen reibungsloses Funktionieren sicherzustellen, sind einheitliche Regeln für und Anforderungen an die Abwicklung solcher Transaktionen erforderlich.
Die Verordnung (EU) 2024/886 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige ihrer Bestimmungen bedürfen jedoch einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im März 2026 in erster Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.