Die Regierung hat in ihrer Sitzung von Dienstag, 2. Dezember 2025, die Verordnung über die Abänderung der CO2-Verordnung genehmigt. Die Revision orientiert sich an der entsprechenden Anpassung in der Schweiz.

Im Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Liechtenstein in Kraft, welches Massnahmen im Bereich der CO2-Abgabe bis 2030 regelt. Die vorliegende Abänderung der CO2-Verordnung präzisiert die mit dem Gesetz beschlossenen Massnahmen punktuell weiter und führt Erleichterungen für Unternehmen in Zusammenhang mit den von den USA erhobenen Zusatzzöllen ein. Die Anpassungen stehen überwiegend in Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich, dem Gewerbe und der Industrie. Betreiber von Hochtemperaturprozessen, welche CO2-Verminderungsverpflichtungen eingegangen sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen reduzierten Mindestwert für die Absenkung ihrer Treibhausgasemissionen zu beantragen. Im Fahrzeugbereich betreffen die Änderungen CO2-Zielwerte für schwere Fahrzeuge, welche per Januar 2025 neu eingeführt wurden. Der Geltungsbereich dieser Regelung wird angepasst, um mehr Klarheit und Konsistenz mit der entsprechenden EU-Regelung zu schaffen. Weiter werden die Referenzleergewichte zur Berechnung der individuellen Zielvorgabe der Importeure für das Referenzjahr 2026 für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ergänzt. Über diese Massnahme werden Anreize geschaffen, klimafreundlichere Fahrzeugflotten auf den Markt zu bringen.

Mit der Vorlage kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.