Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. November 2025 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen (Revision Sachwalterrecht) verabschiedet.

Die Revision berücksichtigt sowohl die praktischen Erfahrungen seit Inkrafttreten des Sachwalterrechts im Jahr 2011 als auch Anpassungen, die im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind.

Im Rahmen der ersten Lesung im Landtag, welche am 5. September 2025 stattgefunden hat, wurde die Vorlage in Bezug auf die Revision des Sachwalterrechts ausdrücklich begrüsst. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, wie insbesondere zum Wirkungsbereich des Sachwalters sowie zu den Begleitmassnahmen und die Terminologie.

Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember 2025 in zweiter Lesung behandelt.