Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. November 2025 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung im Landtag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Gleichstellungsgesetzes (GLG) aufgeworfen worden sind.

Mit der Vorlage wird die Richtlinie (EU) 2022/2381 umgesetzt, welche eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren von im EWR börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel hat. In Umsetzung der genannten Richtlinie werden verbindliche Vorgaben betreffend die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften festgelegt. Zudem werden die Grundzüge eines klaren und transparenten Auswahlverfahrens für Kandidatinnen und Kandidaten definiert. Des Weiteren sind Sanktionen vorgesehen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Diese neuen Vorschriften gelten nur für im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften. Auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden sie keine Anwendung. In Liechtenstein gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Gesellschaft, auf welche die neuen Vorschriften Anwendung finden.

Der Landtag hat die Vorlage am 5. September 2025 in erster Lesung beraten. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, wie beispielsweise zur Ausweitung des Anwendungsbereichs, zur Anzahl betroffener Unternehmen bei einem allfälligen Wegfall des Kriteriums der Börsenkotierung sowie zur Sanktionspraxis.

Die Stellungnahme wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember 2025 behandelt.