Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. November 2025 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) sowie weiterer Gesetze verabschiedet.

Anlässlich der Sitzung vom 3. Oktober 2025 wurden die Gesetzesvorlagen vom Landtag mehrheitlich begrüsst und dem Eintreten auf die Vorlagen wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. In der ersten Lesung des Landtages wurden unter anderem Fragen zu wesentlichen Neuerungen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (AIFMD II) aufgeworfen.

Die Gesetzesvorlagen sollten gleichzeitig mit dem EWR-Übernahmebeschluss in Kraft treten. Entgegen den Erwartungen verzögert sich die EWR-Übernahme. Aus Gründen der Gewährleistung eines uneingeschränkten grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs (EU-Passporting) und zur Absicherung der Wettbewerbsgleichheit durch gleichwertige Rechtsgrundlagen ist es erforderlich, dass die gegenständlichen Gesetzesvorlagen gleichzeitig mit den Regulierungen zur Umsetzung der AIFMD II in den EU-Mitgliedstaaten am 16. April 2026 anwendbar sind. Die Verordnung (EU) 2023/606 (sogenannte «ELTIF II») findet in den EU-Mitgliedstaaten bereits Anwendung. Eine Anwendbarkeit dieser EU-Verordnung in Liechtenstein soll ebenfalls ab dem 16. April 2026 sichergestellt werden. Unter ELTIF II eröffnen sich neue Geschäftsmodelle für AIFM, für welche auch am liechtensteinischen Markt bereits Interesse besteht. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit soll eine Vorabumsetzung der AIFMD II und der ELTIF II erfolgen.

Durch die Gesetzesvorlagen werden neben notwendigen Änderungen im AIFMG und UCITSG durch die Umsetzung der AIFMD II auch Änderungen vorgenommen, die einer gewissen Modernisierung und Angleichung an Regelungen im Bereich des Erlöschens und Entzugs von Zulassungen, des Einbezugs von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfern und der Strafbestimmungen anderer Finanzmarktrechtsakte dienen. Letztlich wird auch eine klare Regelung bezüglich der Liquidation von Fonds (AIF und OGAW) vorgesehen.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.