Die Regierung legt dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vor. Mit der Vorlage soll eine Sonderregelung für die Tierhalterhaftung in der Alp- und Weidewirtschaft geschaffen werden.

Hintergrund sind vermehrte Vorfälle im Alpenraum, bei denen es zu Schadensfällen zwischen Mutterkühen und Wanderern kam. Um Rechtssicherheit zu schaffen und die Interessen von Tierhaltern und Alpnutzern in Einklang zu bringen, soll § 1320 ABGB um einen neuen Absatz ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass bei der Beurteilung der Verwahrungspflichten in der Alp- und Weidehaltung auf anerkannte Standards zurückgegriffen werden kann. Zudem werden die Pflichten der Tierhalter im Hinblick auf bekannte Gefahren, zumutbare Massnahmen sowie die Eigenverantwortung von Wanderern gesetzlich präzisiert.

Die Regelung lehnt sich an das österreichische Vorbild an und stellt klar, dass neben den Pflichten der Tierhalter auch die Eigenverantwortung der Besucher von Alpen und Weiden gilt. Beispielsweise durch die Beachtung von Hinweistafeln, Verhaltensregeln und der allgemeinen Verkehrsübung.

„Die vorgeschlagene Ergänzung bringt Klarheit für Tierhalter, Rechtssicherheit für die Landwirtschaft und zugleich mehr Sicherheit für Wanderer und Erholungssuchende im Alpgebiet. Damit schaffen wir eine ausgewogene Grundlage für eine funktionierende Alpwirtschaft und eine sichere touristische Nutzung.“, so Regierungsrat Schädler.