Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 28. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend die Änderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Wertpapierfirmengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Handelsplatz- und Börsegesetzes und weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/790 und Durchführung der Verordnung (EU) 2024/791) verabschiedet.
Die Richtlinie (EU) 2024/790 und die Verordnung (EU) 2024/791 beinhalten weitreichende Reformen zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz auf den Wertpapiermärkten. Ziel ist es, die Finanzmarktregulierung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch eine Überarbeitung der bestehenden MiFID II- und MiFIR-Vorgaben zu vereinfachen und zu harmonisieren. Kernpunkte hierbei sind klarere Zulassungsvorgaben, vereinfachte regulatorische Anforderungen sowie die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Datentickers. Zudem wird die Praxis der Rückvergütung bei Orderweiterleitungen untersagt, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Reformen zielen darüber hinaus auf die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Ausführungsplätzen ab und sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EWR-Finanzmarktinfrastruktur nachhaltig stärken.
Der Landtag behandelte die Gesetzesvorlagen am 3. Oktober 2025 erstmalig. Die gegenständlichen Vorlagen wurden vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war einhellig und unbestritten. Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere die noch nicht absehbare rechtskräftige Übernahme der Verordnung (EU) 2024/791 und der Richtlinie (EU) 2024/790 in das EWR-Abkommen sowie eine redaktionelle Änderung.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember in zweiter Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Februar 2026 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.