Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. Juli 2025 die Interpellationsbeantwortung betreffend das Behördenbeschwerderecht verabschiedet.
Am 5. November 2024 haben neun Abgeordnete die Interpellation zum Behördenbeschwerderecht eingereicht, welche in der Folge im Dezember-Landtag 2024 behandelt und an die Regierung zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
Im Rahmen der Interpellation wurde die Regierung ersucht, diverse Fragen im Zusammenhang mit dem Behördenbeschwerderecht samt Fallzahlen und angefallener Kosten zu beantworten.
Die Regierung nimmt mit der vorliegenden Interpellationsbeantwortung die gestellten Fragen auf und beantwortet diese innerhalb der vorgegebenen Frist.