Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. Mai 2025, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Dabei wurden die verbleibenden Teile des 16. Sanktionspakets gegenüber Russland, das die EU am 24. Februar 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Februar 2025 beschlossen, ein 16. Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich insbesondere gegen Wirtschaftssektoren, mit denen Russland nach wie vor erhebliche Gewinne im Ausland erwirtschaftet.

Im Rahmen des Pakets hat die EU verschiedene Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Darunter verschiedene Massnahmen gegen Schiffe, die unter russischer Flagge fahren, oder der russischen Schattenflotte zugerechnet werden. Im Bereich Handel werden sowohl bestehende Import- und Export-Restriktionen ausgeweitet als auch neue Verbote erlassen – zum Beispiel Importverbot von Aluminium aus Russland. Die Aus- und Durchfuhr von gewissen Gütern nach Russland wird weiter eingeschränkt und zudem ein Lagerungsverbot für russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse in der EU eingeführt. Schliesslich werden die bestehenden Dienstleistungsverbote auf weitere kritische Wirtschaftszweige wie Bauleistungen ausgeweitet und Investitionen in Russland weiter eingeschränkt.

Die Aufnahme von 53 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen und die Ausweitung der gezielten Sanktionen gegenüber 74 Schiffen der russischen Schattenflotte hat Liechtenstein bereits am 11. März 2025 autonom nachvollzogen. Gleiches gilt für die Einführung von Transaktionsverboten gegenüber drei Banken, die russische Finanznachrichtenübermittlungsdienste nutzen.

Mit der Ausweitung der restriktiven Massnahmen hat die EU auch Sendeverbote für weitere Medien erlassen, die russische Falschmeldungen zum Krieg in der Ukraine verbreiten. Diese Verbote hat Liechtenstein am 15. April 2025 durchgesetzt.