Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. April 2025 die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Derzeit ist das Verwaltungsstrafverfahren im Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) geregelt. Die Bestimmungen, die im Kern aus dem Jahre 1922 stammen, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind teilweise schwer verständlich. Aus diesen Gründen soll das Verwaltungsstrafverfahren aus dem LVG herausgelöst und in einem eigenen Verwaltungsstrafgesetz geregelt werden.

Das Verfahren soll dadurch für betroffene Personen und Behörden klarer und verständlicher werden. Durch die Schaffung eines neuen, selbstständigen Verwaltungsstrafgesetzes erhalten insbesondere die komplexen Verwaltungsstrafverfahren im Finanzbereich ein klares, verständliches und modernes Verfahren als Grundlage. Gleichzeitig wird unter Beibehaltung bestehender Möglichkeiten für einfachere Verwaltungsstrafverfahren ein rasches und kostengünstiges Vorgehen im abgekürzten Verfahren vorgesehen.

Der Landtag hat die Gesetzesvorlagen am 6. Dezember 2024 in erster Lesung beraten. Die Vorlagen wurde von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst; das Eintreten war einhellig. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet diese anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, wie beispielsweise zum Titel des Gesetzes, zur Rechtsmittelinstanz im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren, zur Akteneinsicht, zur Festnahme und Beschlagnahme sowie zur Verfahrenshilfe.