Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2024 eine Abänderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) verabschiedet.
Die Änderungen in der Verordnung stehen in Zusammenhang mit Importen von Neuwagen basierend auf den schweizerischen Vorgaben. Liechtenstein hat sich unter dem Pariser Übereinkommen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 auf 55 Prozent zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden. CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen sind dabei wichtige bestehende Instrumente zur Erreichung dieser Reduktionsziele. Die Verordnungsänderung umfasst neben verschärften Zielwerten für Personenwagen sowie Lieferwagen und leichten Sattelschleppern neu auch Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge.
Die Verordnungsanpassung wird analog der Schweiz am 1. Januar 2025 in Kraft treten.