Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2024 die Verordnung über die Ausscheidung und Betreuung von Intensivbejagungsgebieten (Intensivbejagungsgebieteverordnung; IBGV) beschlossen. Diese Verordnung basiert auf der Änderung des Jagdgesetzes aus dem Jahr 2022, welche der Regierung die Möglichkeit einräumt, bei problematischen Wildschadenssituationen in bestimmten Schutzwäldern sog. Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden.

Mit vorliegender Verordnung werden zwei Intensivbejagungsgebiete in den Gebieten Rüfana/Bärgichöpf und Vorderer Bärgwald ausgeschieden, die sich beide im Gemeindegebiet von Triesenberg befinden. Forstliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verjüngung in diesen Wäldern nicht funktioniert. Daher besteht die Gefahr, dass die Schutzfunktion langfristig nicht aufrechterhalten werden kann.

In einem Intensivbejagungsgebiet kann der Wildbestand vergrämt und intensiv bejagt werden. Dies geschieht mit dem Ziel, Schäden durch Wildverbiss, Schälung und Schlägen auf ein tolerierbares Mass zu senken. Diese Schäden gefährden die Waldverjüngung und können langfristig dazu führen, dass der Schutz vor Naturgefahren durch den Wald nicht mehr sichergestellt werden kann.