Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Dezember 2024, die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) beschlossen, wodurch der Freibetrag für Mobilitätsbeiträge auf 600 Franken erhöht wird.

Bislang galt für Mobilitätsbeitrage im Rahmen der AHV-Abgaben ein Freibetrag von bis zu 400 Franken. Mobilitätsbeiträge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, gehören damit nicht zum AHV-pflichtigen Lohn, soweit sie 400 Franken nicht übersteigen. Dieser Freibetrag wird per 1. Januar 2025 von 400 Franken auf 600 Franken erhöht, um einen höheren Anreiz zur Verlagerung des Berufspendlerverkehrs weg vom motorisierten Individualverkehr zu setzen.