Am 27. November 2024 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Belgien paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fallen bei Konzern-Dividenden, bei Darlehen zwischen Unternehmen sowie bei Lizenzgebühren keine Quellensteuern an. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren samt Schiedsklausel vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.

Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Belgien weiter.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.