Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. November 2024 die Verordnungen über die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der Blindenbeihilfe sowie des Betreuungs- und Pflegegeldes an die Lohn- und Preiseentwicklung beschlossen. Die Anpassungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Ebenfalls per Anfang 2025 erfolgt eine Anpassung der Teuerungszulagen für die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung.
Bereits am 12. November 2024 hatte die Regierung die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung per 1. Januar 2025 entsprechend dem anwendbaren Mischindex (Lohn- und Preisentwicklung) um 2.9 Prozent erhöht.
Erhöhung der Einkommensgrenzen
Mit der Entscheidung vom 26. November wurden die Einkommensgrenzen nun auch im Bereich der Ergänzungsleistungen analog zur AHV-Rentenerhöhung bei Alleinstehenden von 20'496 Franken auf 21'096 Franken, bei Ehepaaren von 30'768 Franken auf 31'680 Franken und bei Waisen von 10'272 Franken auf 10'560 Franken erhöht.
Zudem wurden im Bereich der Ergänzungsleistungen die Pauschalen für die Prämien an die obligatorische Krankenversicherung erhöht, sodass diese ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem eine Person das 17. Altersjahr vollendet, 725 Franken betragen. Ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem eine Person das 21. Altersjahr vollendet, erhöht sich der Betrag auf 1450 Franken. Diese Anpassung zu Gunsten der Ergänzungsleistungsbezüger war aufgrund des Prämienanstiegs per 1. Januar 2025 angezeigt.
Blindenbeihilfe sowie Betreuungs- und Pflegegeld erhöht
Keine automatische Auswirkung hat die AHV-Rentenerhöhung bei der Blindenbeihilfe, sodass diese Beträge analog zur Rentenerhöhung angepasst wurden. Die monatlichen Blindenbeihilfen betragen neu für Vollblinde 684 Franken, für praktisch Blinde 513 Franken und für hochgradig Sehschwache 342 Franken.
Wie kürzlich in der Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes angekündigt, hat die Regierung auch eine Anpassung des Betreuungs- und Pflegegeldes an die Preisentwicklung seit dessen Einführung im Jahr 2010 beschlossen. Das Betreuungs- und Pflegegeld beträgt neu elf Franken (in der Leistungsstufe 1) bis 189 Franken (in der Leistungsstufe 6) pro Tag.
Die Ergänzungsleistungen sowie das Betreuungs- und Pflegegeld werden hälftig von Land und Gemeinden finanziert. Die Mehrheit der Gemeinden hat diesen Anpassungen zugestimmt.