In ihrer Sitzung vom 26. November 2024, hat die Regierung die Abänderung der Entsendeverordnung (EntsV) sowie der Ausländerrecht-Gebührenverordnung (Ausl-GebV) beschlossen. Zusammen mit der Abänderung des Entsendegesetzes (EntsG), welcher der Landtag in seiner Sitzung vom Freitag, dem 8. November 2024, seine Zustimmung erteilt hat, wird damit die Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 umgesetzt. Zudem wurde die Revision zum Anlass genommen, weitere Optimierungen vorzunehmen.
Wichtige Neuerungen sind die Präzisierung der Regelungen zur Beendigung von Entsendungen im Strassentransportsektor, die Abschaffung der Sammelmeldung zugunsten einer Befreiung von der Meldepflicht sowie die Aktualisierung der Sanktionsliste und des Bussenkatalogs. Die Änderungen reduzieren den Verwaltungsaufwand und schaffen praxisnahe Vorgaben für Unternehmen.
Die Anpassungen des EntsG sowie der EntsV und der Ausl-GebV werden zeitgleich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.