Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2024 die Stellungnahme betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (EWR-DORA-Durchführungsgesetz; EWR-DORA-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Oktober in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und wurde beschlossen. Die Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Weiters erfolgt eine Anpassung des EWR-DORA-DG dahingehend, dass aufgrund der noch nicht absehbaren rechtskräftigen Übernahme der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) und der Richtlinie (EU) 2022/2556 in das EWR-Abkommen eine Vorabumsetzung dieser EWR-Rechtsakte vorgenommen wird.
Mit dem Erlass der Verordnung (EU) 2022/2554 (Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor bzw. digital operational resilience act; "DORA") wird eine einheitliche europäische Regulierung für den Finanzsektor im Hinblick auf die digitale operationale Resilienz geschaffen. DORA wurde gemeinsam mit der Richtlinie (EU) 2022/2556 verabschiedet, welche einige weitere Rechtsakte hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz abändert.
In Liechtenstein gilt die DORA nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige der Bestimmungen der Verordnung bedürfen einer nationalen Durchführung, wozu das EWR-DORA-Durchführungsgesetzes (DORA-DG) geschaffen wird. Die Richtlinie erfordert die Anpassung verschiedener Bestimmungen im nationalen Recht.