Die Regierung hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2024 festgestellt, dass das Referendumsbegehren zum Landtagsbeschluss vom 5. September 2024 über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) mit 1’962 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

 

Der Termin für die Volksabstimmung wurde auf Sonntag, 1. Dezember 2024, festgelegt. Die amtlichen Kundmachungen über das Zustandekommen des Referendumsbegehrens und über die Anordnung der Volksabstimmung erfolgen am 16. Oktober 2024.