Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Oktober den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen, weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden. Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch stehen dem Initiativbegehren keine einschlägigen verfassungsmässigen oder staatsvertraglichen Bestimmungen entgegen.