Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. September 2024, die Abänderung der Verordnung über das Starkstrominspektorat und der Niederspannungs-Installationsverordnung genehmigt.

Gestützt auf den Vertrag vom 22. Oktober 1984 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Elektrotechnischen Verein (heute: Electrosuisse) ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), ein eigenständiger Bereich von Electrosuisse, damit beauftragt, in Liechtenstein die Aufgaben und Kontrollen gemäss Elektrizitätsgesetz zu übernehmen bzw. durchzuführen.

Mit der Anpassung der beiden Verordnungen werden die zwischenzeitlichen Änderungen der schweizerischen Gebührensätze übernommen. Damit kommt Liechtenstein seiner vertraglichen Verpflichtung eines gleichwertigen Gebührenniveaus nach. Die Änderungen treten am 1. November 2024 in Kraft.