Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2024 eine Abänderung der Gesundheitsverordnung beschlossen.

Zum einen wurden ausführende Bestimmungen betreffend die Krebsregister-Führung aufgenommen. Entsprechend sind nun Vorgaben zu Art und Kategorie, zum Zugriff und zur Übermittlung der im Krebsregister enthaltenen Daten wie auch Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit näher geregelt.

Zum anderen wird mit der Aufnahme des Verweises auf die die Hebammen und das Krankenpflegepersonal betreffenden anerkannten rumänischen Ausbildungsnachweise ein Erfordernis aus der Berufsqualifikationsrichtlinie umgesetzt.