Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Energiemarktgesetzes (EMG) verabschiedet. Mit der Revision soll das 4. Liberalisierungspaket im Elektrizitätsbereich ins liechtensteinische Recht umgesetzt werden.

Im Juni 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat das sogenannte Clean Energy Package (CEP) verabschiedet. Dieses umfasst die Anpassung verschiedener EU-Richtlinien und EU-Verordnungen im Energiebereich. Ein Teil davon ist das 4. Energiemarkt-Liberalisierungspaket. Damit erhalten Kunden wesentlich mehr Rechte und Möglichkeiten, sich als «aktive Kunden» zu verhalten.

Das 4. Liberalisierungspaket verfolgt die nachstehenden Hauptziele:

  • Ausbau der Kundenrechte und Schritt zum „aktiven Kunden beziehungsweise zur aktiven Kundin“ (freie Versorgerwahl, freier Verkauf der Eigenerzeugung, Ermöglichung von Produktions- und Laststeuerung, Bürgerenergiegemeinschaften und Aggregierungsverträgen),
  • Ergänzung von verbesserten Regelungen in Bezug auf die Stromspeicherung,
  • Einführung der Verfügbarkeit und Wahlfreiheit für dynamischen Stromtarife,
  • Einführung einer für Endkunden kostenlosen Strompreisvergleichsplattform.

Durch neue Bestimmungen im EMG wird ermöglicht, dass die Stromkunden direkt oder über sogenannte Aggregatoren (Energiedienstleister) als aktive Kunden tätig werden und sich in Bürgerenergiegemeinschaften zum Zweck der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs organisieren können. Mindestens ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Land soll dynamische Stromtarife anbieten. Die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) soll als Regulierungsbehörde eine Plattform für den Stromtarifvergleich betreiben. Zudem hat sie die Rechte der Endkunden und der Bürgerenergiegemeinschaften zu wahren sowie die Kostenrechnungsmethode zur Bestimmung der Netzbenutzungspreise zu erlassen und zu veröffentlichen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. Oktober 2024.