Liechtenstein bereitet sich auf das Szenario einer möglichen Energiemangellage im Winter 2022/23 vor. Aufgrund der engen Einbindung in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz, orientiert sich Liechtenstein massgeblich an deren Massnahmen. Die Regierung hat bereits im Juli den Landesführungsstab damit beauftragt, die bestehenden Vorsorgeplanungen zu konkretisieren und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.

Anfang Juli hat die Regierung mit dem Aktionsplan Energie 2022 30 Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit verabschiedet. Dabei geht es um die Sicherung einer Gasreserve, eine raschere Umstellung auf erneuerbare Energien sowie eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung.

Vorbereitung auf Energiemangellage

Aktuell ist die Versorgung mit Gas und Strom in Liechtenstein sichergestellt. Liechtenstein ist aber zu grossen Teilen von Energielieferungen aus dem Ausland abhängig. Neben der Stärkung der Versorgungssicherheit sind deshalb auch solidarische Massnahmen zum Energiesparen erforderlich. Ziel ist es, dass mit frühzeitigen Einsparungen eine Energiemangellage abgewendet werden kann. Dennoch gilt es sich im Rahmen von Eventualplanungen auf eine mögliche Energiemangellage vorzubereiten.

Einbindung in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz

Liechtenstein ist Teil der wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz. Aufgrund des Zollvertrags sind im Falle einer Energiemangellage die Massnahmen des Bundesrates zur Stabilisierung der Energieversorgung (Einschränkungen für gewisse Anwendungen, Geräte und Anlagen sowie Kontingentierung und bei der Stromversorgung als ultima ratio die Netzabschaltung für einige Stunden) auch für Liechtenstein anwendbar. Entsprechende Vorbereitungen werden aktuell in der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) und im Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vorgenommen. Die liechtensteinischen Energieversorgungsunternehmen, Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) und die liechtensteinische Gasversorgung (LGV), nehmen in diesen Krisenorganisationen ebenfalls Einsitz. Das zuständige Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt steht zudem in engem Kontakt mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Energie (BFE).

Massnahmen bei einer Gasmangellage

In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. Deshalb werden die Konsumentinnen und Konsumenten in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufgerufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. In einem zweiten Schritt kann die Verwendung von Gas für gewisse Anwendungen eingeschränkt oder verboten werden. Bei anhaltenden Versorgungsproblemen können Kontingentierungen verfügt werden. Davon sind zunächst die nicht geschützten Verbraucher betroffen. Dazu gehören neben der Wirtschaft auch die Verwaltung und die Schulen. Von einer Kontingentierung nicht betroffen sind die sogenannten geschützten Verbraucher, zu welchen Privathaushalte, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste gehören. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen. Weitere Informationen: www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/erdgas.html 

Massnahmen bei einer Strommangellage

In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb wird die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufgerufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben zu ermöglichen. Weitere Informationen: www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/elektrizitaet.html

Landesführungsstab eingesetzt

Seit Juli 2022 arbeitet der Landesführungsstab auf Grundlage der vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung erlassenen Bewirtschaftungskonzepte abgestufte Notfallpläne für die Strom- und Gasversorgung des Landes aus. Dabei gilt es insbesondere die kritischen Infrastrukturen festzulegen, für welche auch in einer Mangellage die Energieversorgung sicherzustellen ist. Im erweiterten Landesführungsstab sind neben Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni als Vorsitzende, der Stabschef (Polizeichef), das Amt für Bevölkerungsschutz, das Amt für Volkswirtschaft, das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, die Gemeinden, die LKW und die LGV vertreten.

Bereits umgesetzte Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren, wurden durch die LGV eine Kooperation mit Norwegen zur Gaslieferung vereinbart sowie Gasreserven in Österreich beschafft. Ebenso hat die Regierung die LGV mit der Vorhaltung einer strategischen Gasreserve beauftragt. Aktuell ist die dafür reservierte Gasreserve zu 40% gefüllt. Ziel ist es, bis November eine Gasreserve von zwei Wintermonaten bereitzustellen.