Die Regierung hat am vergangenen Freitag darüber informiert, dass der Schweizer Bundesrat am 10. Dezember weitergehende Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in die Konsultation geschickt hat. Aufgrund der weiterhin sehr kritischen Lage in Liechtenstein hat die Regierung am Mittwoch, 15. Dezember entschieden, in Liechtenstein ab Samstag, 18. Dezember die 2G-Regel mit Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren einzuführen sowie die Maskenpflicht auf Personen ab 6 Jahren auszuweiten.
Derzeit werden in Liechtenstein im Schnitt der letzten sieben Tage 50.9 Fälle pro Tag verzeichnet. Dies führt zu einer 7-Tages-Inzidenz von 912. Das sind sowohl im Vergleich zu vorangegangenen Wellen in Liechtenstein als auch im Vergleich zu anderen Staaten rekordhohe Werte. Aufgrund der bereits hohen Auslastung der Intensivstationen und Spitäler in den angrenzenden Kantonen sowie in Liechtenstein, die in den nächsten Wochen voraussichtlich noch zunehmen wird, sowie den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante ist es erforderlich, die Viruszirkulation nun stark zu senken. Sowohl bei den Ansteckungen und insbesondere bei den Hospitalisationen zeigt sich, dass Personen die nicht geimpft oder genesen sind, den überwiegenden Anteil ausmachen. Die Massnahmen der Regierung setzen daher an diesem Punkt an.
Einführung von 2G mit Maskenpflicht
In allen Bereichen, in denen derzeit die 3G- und Maskenpflicht gilt, ist künftig der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat eingeschränkt: In Restaurants, Bars, Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben sowie an Veranstaltungen. Testzertifikate berechtigen künftig nicht mehr zum Eintritt bzw. zur Teilnahme. Zusätzlich wird an der Maskenpflicht und der Sitzpflicht bei Konsumation unter Einhaltung der Abstände zwischen den Gästegruppen bis auf Weiteres festgehalten. Auch für private Veranstaltungen zu Hause ist ein 2G-Nachweis für jede Person über 16 Jahren erforderlich, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht bleiben religiöse Veranstaltungen und Bestattungsfeiern sowie Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen. Auch bei Veranstaltungen im Freien mit bis zu 300 Personen wird weiterhin von der Zertifikatspflicht abgesehen, ebenso in Aussenbereichen von Gastronomiebetrieben. Unverändert bestehen bleibt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie die Vorgabe, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nur unter Einhaltung der Gastronomievorgaben und im Sitzen zulässig ist. Die Vorgaben für die Konsumation gelten auch für Aussenbereiche.
Maskenpflicht neu ab 6 Jahren
Unverändert gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsbetrieben. Aufgrund des sehr hohen Infektionsgeschehens unter Kindern und Jugendlichen erachtet es die Regierung als erforderlich, das Mindestalter für die Geltung der Maskenpflicht zu senken. Neu müssen künftig Kinder ab dem sechsten Geburtstag in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in Bussen eine Maske tragen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts im Kindergarten und der Basisstufe.
Regierung empfiehlt Home-Office und FFP2-Masken
Die Regierung verzichtet aktuell auf das Erlassen einer Home-Office-Pflicht, hält aber an der Empfehlung fest, wenn immer möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Dies gilt insbesondere für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Des Weiteren empfiehlt die Regierung allen Personen das Tragen von FFP2-Masken, um sich selbst und andere zu schützen. Weiter appelliert die Regierung an alle Einwohnerinnen und Einwohner, darauf zu achten, dass jeder Maskentyp richtig getragen wird, da andernfalls die Schutzwirkung nicht gegeben ist.
Unterstützungsleistungen verlängert
Um die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Massnahmen abzufedern, hat die Regierung beschlossen, die staatlichen Unterstützungsleistungen bis Ende März 2022 zu verlängern. Somit können die betroffenen Unternehmen weiterhin Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung, Härtefallzuschüsse sowie COVID-19-Taggeld beantragen. In Ergänzung zu den Leistungen des Landes haben auch die Gemeinden entschieden, ihr Unterstützungsprogramm um weitere drei Monate bis Ende März 2022 zu verlängern.
Auffrischungsimpfungen werden mit hohem Tempo fortgeführt
Alle Personen, die vor Ende Juni ihre Zweitimpfung erhalten haben, haben in den vergangenen Wochen ein Angebot für eine Auffrischimpfung noch vor Weihnachten erhalten. Bislang haben mehr als 6'000 Personen eine Auffrischimpfung durchführen lassen. Ab Donnerstag, 16. Dezember 09:00 Uhr können sich Personen, die im Juli oder früher ihre Zweitimpfung erhalten haben, auf www.impfung.li für eine Auffrischimpfung ab dem 3. Januar im Impfzentrum Mühleholz anmelden. Auch Anmeldungen für Erst- und Zweitimpfungen sind über das Onlineportal möglich.
Impfung für Kinder ab Januar möglich
Kürzlich erfolgte die Freigabe des Impfstoffs von Pifzer/BioNTech für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren durch die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic, gefolgt von einer Impfempfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Auf dieser Grundlage empfiehlt die Regierung eine Impfung für 5- bis 11-Jährige. Diese wird ab Januar in Liechtenstein möglich sein. Informationen zur Anmeldung von Kindern in diesem Alter folgen in den kommenden Tagen.
Die beschlossenen Massnahmen treten am Samstag, 18. Dezember in Kraft und gelten befristet bis und mit 24. Januar 2022. Eine allfällige Anpassung wird voraussichtlich Mitte Januar möglich sein.