Nachdem in Liechtenstein seit dem 1. März 2021 Veranstaltungen sowie Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen wieder möglich sind und Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport öffnen durften, ist nun eine weitere Erleichterung vorgesehen. Ab dem 29. März 2021 sollen im Freien wieder Veranstaltungen mit bis zu 25 Personen zulässig sein.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Darüber hinaus sieht er für weitere Öffnungen das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit als zu gross an. Da Liechtenstein bereits seit Anfang März generell Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen ermöglicht und auch die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bereits auf zehn Personen erhöht hat, gibt es aktuell in Anlehnung an die Schweiz nur wenig Spielraum für Öffnungsschritte. Die Regierung wird die weitere epidemiologische Entwicklung während einem Zeitraum von drei Wochen ab dem 29. März 2021 beobachten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Für die Beurteilung sind auch allfällige Lockerungen in der Schweiz von Bedeutung.
Mehr Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche
In Aussenbereichen sind künftig wieder Aktivitäten in Gruppen mit bis zu 25 Personen möglich. In erster Linie sollen damit Aktivitäten für Kinder und Jugendliche wieder ermöglicht werden. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu dieser Personenanzahl erlaubt, allerdings gilt weiterhin das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen sowie eine Maskentragpflicht. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis bleiben weiterhin auf zehn Personen beschränkt, das heisst es dürfen sich auch im Freien nicht mehr als zehn Personen zu Feierlichkeiten treffen. Diese Unterscheidung lässt sich vor allem damit begründen, dass bei privaten Feiern gegessen und getrunken werden darf.
Ausbau der Teststrategie auf Kosten des Landes
In Liechtenstein übernimmt das Land bislang die Laborkosten für Covid-19-Tests, wenn es sich um Tests aufgrund einer amtsärztlichen Anordnung oder um Tests in den Alters- und Pflegeheimen handelt. Zudem wurden die Laborkosten für die Schultestungen zwischen den Sommer- und Herbstferien 2020 übernommen. Auch die Kosten für die Probenentnahme in der Drive-Through-Anlage in der Marktplatzgarage in Vaduz übernimmt das Land zur Gänze.
Ab Ende März 2021 werden sämtliche Kosten (Probenentnahme- und Laborkosten) für Testungen symptomatischer sowie asymptomatischer Personen, die in Liechtenstein krankenversichert sind, übernommen. Es entfällt die Kostenbeteiligung und das Land erstattet den Krankenkassen die entsprechenden Kosten. Für Personen, die in der Schweiz krankenversichert sind, läuft die Abrechnung über die Schweizer Krankenkassen mit dem dortigen Modell. Für Personen, die weder in Liechtenstein noch in der Schweiz krankenversichert sind, erfolgt die Rechnungsstellung weiterhin direkt an die getestete Person.
Zusätzlich zu der Probenentnahme in der Marktplatzgarage mit anschliessendem PCR-Test, sollen künftig auch Antigen-Schnelltests bei Ärzten und in Apotheken ermöglicht und vom Land finanziert werden. Einem positiven Schnelltest folgt eine erneute Probenentnahme für einen PCR-Test in der Marktplatzgarage. Für die Ermöglichung von Schnelltests müssen noch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Auch in den Betrieben sollen künftig Testungen stattfinden, wobei es sowohl den Betrieben als auch den jeweiligen Mitarbeitenden freisteht, ob sie sich am Testprogramm beteiligen möchten. In den Betrieben kommen Speicheltests zum Einsatz. Diese werden im Labor gepoolt, es werden also mehrere Proben zusammen analysiert, um die Kosten geringer zu halten. Für die Analyse wird weiterhin das empfindliche PCR-Verfahren angewendet, welches auch Rückschlüsse auf Mutationen ermöglicht. Ist ein Pool positiv, werden die entsprechenden Proben im Labor einzeln ausgewertet, da ein Teil jeder Probe nicht in den Pool gegeben, sondern zurückbehalten wird. Damit kann zeitnah eine Aussage darüber getroffen werden, welche einzelne Probe positiv ist. Ein Nachtesten aller Personen eines Pools ist damit nicht mehr notwendig.
Gepoolte Speicheltests sollen nach den Osterferien auch in den Schulen, basierend auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit für Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten, zum Einsatz kommen. Lehrpersonen können an diesen Tests ebenfalls teilnehmen.