Vaduz (ots) - Ab dem 26. Juni 2020 werden die Massnahmen, welche zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus erlassen wurden, weitgehend aufgehoben. Zudem sind ab dem 3. Juli 2020 Veranstaltungen bis 1'000 Personen wieder möglich. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen müssen nach wie vor Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Die Vorgaben dazu werden jedoch vereinfacht und vereinheitlicht. Zentral bleiben die Handhygiene und das Abstandhalten. Die Regierung setzt dabei weiterhin stark auf die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand der Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Regierung hat erstmals auf den 27. April Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Ein weiterer Lockerungsschritt folgte Mitte Mai und zuletzt sind auf den 6. Juni weitere Lockerungen in Kraft getreten. Die Regierung hat dabei bewusst jeweils rund drei Wochen zwischen den einzelnen Lockerungsschritten abgewartet, um eine Auswirkung der Lockerungsmassnahmen beurteilen zu können. Da die Lockerungsschritte keinen Anstieg der Infektionen zur Folge hatten und seit dem 24. April 2020 keine neuen Fälle zu verzeichnen waren, lockert die Regierung die meisten der verbliebenen Einschränkungen per 26. Juni 2020. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Vorgaben dazu werden jedoch vereinfacht und vereinheitlicht. Auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird zukünftig verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die zuständigen Vollzugsorgane schliessen einzelne Einrichtungen oder verbieten einzelne Veranstaltungen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird. Auf eine Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten verzichtet die Regierung weiterhin.
Veranstaltungen bis 1'000 Personen
Ab dem 3. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen wieder erlaubt. Grossveranstaltungen von mehr als 1'000 Personen sind voraussichtlich ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.
Erleichterungen für Gastronomie
Bislang war für Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants vorgeschrieben, dass die Konsumation sitzend erfolgt. Diese Sitzplicht wird auf den 26. Juni 2020 aufgehoben.
Neuer Mindestabstand von 1.5 Meter
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird ab dem 26. Juni 2020 angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes.
Masken im öffentlichen Verkehr und auf Vorrat bereithalten
Masken können das Infektionsrisiko stark senken. Im öffentlichen Verkehr empfiehlt die Regierung das Tragen einer Maske weiterhin dringend, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen. Zudem empfiehlt die Regierung, dass sowohl in Haushalten wie auch in Unternehmen Masken auf Vorrat gehalten werden. Hygienemasken sind derzeit gut erhältlich. Die Regierung empfiehlt, dass auch mit Blick auf eine mögliche zweite Welle pro Person 50 Masken als Vorrat angeschafft werden.
Regierung setzt auf Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand
Die Regierung dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die gute Einhaltung der bisherigen Massnahmen. Mit den zusätzlichen Lockerungen kann Liechtenstein im Sommer weitgehend zur Normalität zurückkehren. Die Massnahmen betreffend Hygiene und Distanz bleiben bestehen und werden uns wohl noch länger begleiten. In der Lockerungsphase ist gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung gefragt. Es liegt weiterhin in der Eigenverantwortung aller Einwohnerinnen und Einwohner, Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu meiden. So können wir einen Anstieg der Infektionen und damit eine erneute Verschärfung der Massnahmen verhindern.
Die Regierung hat erstmals auf den 27. April Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Ein weiterer Lockerungsschritt folgte Mitte Mai und zuletzt sind auf den 6. Juni weitere Lockerungen in Kraft getreten. Die Regierung hat dabei bewusst jeweils rund drei Wochen zwischen den einzelnen Lockerungsschritten abgewartet, um eine Auswirkung der Lockerungsmassnahmen beurteilen zu können. Da die Lockerungsschritte keinen Anstieg der Infektionen zur Folge hatten und seit dem 24. April 2020 keine neuen Fälle zu verzeichnen waren, lockert die Regierung die meisten der verbliebenen Einschränkungen per 26. Juni 2020. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Vorgaben dazu werden jedoch vereinfacht und vereinheitlicht. Auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird zukünftig verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die zuständigen Vollzugsorgane schliessen einzelne Einrichtungen oder verbieten einzelne Veranstaltungen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird. Auf eine Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten verzichtet die Regierung weiterhin.
Veranstaltungen bis 1'000 Personen
Ab dem 3. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen wieder erlaubt. Grossveranstaltungen von mehr als 1'000 Personen sind voraussichtlich ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.
Erleichterungen für Gastronomie
Bislang war für Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants vorgeschrieben, dass die Konsumation sitzend erfolgt. Diese Sitzplicht wird auf den 26. Juni 2020 aufgehoben.
Neuer Mindestabstand von 1.5 Meter
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird ab dem 26. Juni 2020 angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes.
Masken im öffentlichen Verkehr und auf Vorrat bereithalten
Masken können das Infektionsrisiko stark senken. Im öffentlichen Verkehr empfiehlt die Regierung das Tragen einer Maske weiterhin dringend, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen. Zudem empfiehlt die Regierung, dass sowohl in Haushalten wie auch in Unternehmen Masken auf Vorrat gehalten werden. Hygienemasken sind derzeit gut erhältlich. Die Regierung empfiehlt, dass auch mit Blick auf eine mögliche zweite Welle pro Person 50 Masken als Vorrat angeschafft werden.
Regierung setzt auf Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand
Die Regierung dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die gute Einhaltung der bisherigen Massnahmen. Mit den zusätzlichen Lockerungen kann Liechtenstein im Sommer weitgehend zur Normalität zurückkehren. Die Massnahmen betreffend Hygiene und Distanz bleiben bestehen und werden uns wohl noch länger begleiten. In der Lockerungsphase ist gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung gefragt. Es liegt weiterhin in der Eigenverantwortung aller Einwohnerinnen und Einwohner, Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu meiden. So können wir einen Anstieg der Infektionen und damit eine erneute Verschärfung der Massnahmen verhindern.