Die Regierung hält am eingeschlagenen Kurs fest und erlässt gegenwärtig keine weiteren Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Mit der Maskentragpflicht, der Schliessung der Gastronomie-Betriebe und dem Konsumationsverbot für Veranstaltungen wurde eine einheitliche Handhabung für die verschiedensten Lebensbereiche geschaffen und es wurden damit wirksame, einfache und konsistente Massnahmen umgesetzt.
Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen hat die Regierung in der vorletzten und letzten Woche beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu verschärfen. Seit dem 19. Oktober 2020 sind private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept nur noch bis zu einer Obergrenze von 30 teilnehmenden Personen möglich. Für grössere private Veranstaltungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Veranstaltungen. Seit dem 21. Oktober 2020 gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht. Ab dem 24. Oktober 2020 mussten Restaurationsbetriebe, Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs schliessen. Ebenso wurde das Essen und Trinken an öffentlichen Veranstaltungen untersagt, da diese Situationen dasselbe Risiko darstellen wie die Konsumation in der Gastronomie. Die Regierung hält am eingeschlagenen Kurs fest und verordnet derzeit keine weiteren Massnahmen.
Wirksame und konsistente Massnahmen
Mit der Maskentragpflicht, der Schliessung der Gastronomie-Betriebe und dem Konsumationsverbot für Veranstaltungen wurde eine einheitliche Handhabung für die verschiedensten Lebensbereiche geschaffen. Überall, wo sich Menschen in Innenräumen begegnen, müssen Masken getragen werden. Ausnahmen während dem Essen und Trinken sind nur noch im privaten Rahmen und auch dort nur mit Einschränkungen möglich. Die Regierung hat damit für Liechtenstein wirksame und konsistente Massnahmen erlassen. Diese gelten bis zum 15. November 2020 und in dieser Zeit erhofft sich die Regierung eine starke Verlangsamung bei den neuen Infektionen.
Kulturelles Leben weiterhin möglich
Kulturelle Veranstaltungen können unter Einhaltung strikter Schutzkonzepte und unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben durchgeführt werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das beinhaltet im Kulturbereich Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater und Konzertlokale. Die Mindestabstände von 1,5 Meter sollen wo möglich trotz der Verwendung von Schutzmasken eingehalten werden. Die Mindestabstände sind auch bei Veranstaltungen im Freien einzuhalten; ist dies nicht möglich, müssen auch bei diesen Veranstaltungen Masken getragen werden.
Zurückhaltung auch bei privaten Treffen
Am bevorstehenden Allerheiligen- und Allerseelentag wird der Verstorbenen gedacht. Da sehr viele Menschen die Friedhöfe aufsuchen und der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann, empfiehlt die Regierung auch dort das Tragen einer Gesichtsmaske. Zudem ist es vielerorts Tradition, dass an diesen Tagen Treffen im Familien- und Bekanntenkreis stattfinden. Die Regierung ersucht alle Einwohnerinnen und Einwohner auch bei allen Anlässen im privaten Rahmen um äusserste Zurückhaltung, um Einhaltung des Mindestabstandes oder – wo dies nicht möglich ist – um das Tragen einer Maske. Die Gefahr von Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis wird leider oft unterschätzt.
Einschneidende aber notwendige Massnahmen
Die Regierung ist auf die Unterstützung von allen Einwohnerinnen und Einwohnern angewiesen, um diese Krise erfolgreich zu überwinden. Sie trägt Verantwortung und es ist ihre Pflicht, entsprechende Massnahmen zur Bekämpfung dieser Pandemie zu treffen. Dabei geht es insbesondere darum, Situationen zu vermeiden, an denen sich das Virus verbreiten kann. Die Regierung bittet alle, bei jeder Begegnung in den kommenden Monaten sehr diszipliniert auf die Abstands- und Hygienemassnahmen zu achten. Nur so kann die Krise gemeinsam gemeistert werden.