Aufgrund der stark gestiegenen COVID-19-Fallzahlen hat die Regierung beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu verschärfen. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen darf der Mindestabstand von 1.5 Metern nur noch unterschritten werden, wenn Trennelemente aufgestellt oder Gesichtsmasken getragen werden. Private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept sind nur noch bis zu einer Obergrenze von 30 teilnehmenden Personen möglich. Für grössere private Veranstaltungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Veranstaltungen. In Restaurationsbetrieben wird die maximale Grösse der Gästegruppen pro Tisch auf sechs Personen reduziert. Die Konsumation darf nur noch sitzend erfolgen. Zudem muss das Personal im Gästebereich Masken tragen. Die Bestimmungen für Restaurationsbetriebe gelten auch für Veranstaltungen, wenn dort Speisen oder Getränke angeboten werden.
Die Fallzahlen der Coronavirus-Infektionen sind in den letzten Tagen stark angestiegen. Es sind mehr als 140 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen zu verzeichnen. Damit wäre der Schwellenwert der Schweiz für die Definition eines Risikolands deutlich überschritten. Daher hat die Regierung beschlossen, dass die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wieder verschärft werden müssen. Der Grundgedanke ist dabei, dass es wenige, aber einfache und dennoch wirksame Regeln geben soll, die aber durchgehend gelten. Wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, dann müssen Trennwände oder Masken eingesetzt werden. Zudem wird der Personenkreis, welcher sich ohne Vorsichtsmassnahmen begegnen darf, wie Personen am selben Tisch in einem Restaurant und Gäste an einer privaten Veranstaltung, zahlenmässig eingeschränkt. Weiterhin müssen Betreiber von Einrichtungen und Betrieben und Organisatoren von Veranstaltungen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Die Einhaltung der Vorgaben wird verstärkt kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert. Durch die klaren Vorschriften werden die Kontrollen zudem einfacher.
Vorgaben für öffentliche Veranstaltungen
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen darf der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen teilnehmenden Personen nur noch unterschritten werden, wenn Trennelemente aufgestellt oder Gesichtsmasken getragen werden. Im Sitzplatzbereich ist es nicht mehr ausreichend, wenn ein Platz freigehalten wird. Auch hier sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten oder Masken zu tragen. Wenn an einer Veranstaltung Speisen oder Getränke angeboten werden, gelten die gleichen Vorschriften wie für Restaurationsbetriebe. Der Mindestabstand bzw. das Erfordernis von Trennelemente oder die Maskenpflicht sowie die maximale Personenzahl pro Tisch gelten konsequent für alle Bereiche und Betriebe.
Private Veranstaltungen
Für private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, bei denen die teilnehmenden Personen den Organisatoren bekannt sind und für welche kein Schutzkonzept verlangt wird, gilt neu eine Obergrenze von 30 Personen. Für grössere private Veranstaltungen gelten künftig die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Veranstaltungen, auch hinsichtlich der Abgabe von Speisen und Getränken.
Einschränkungen für Restaurationsbetriebe
Die maximale Grösse der Gästegruppe pro Tisch wird auf sechs Personen festgelegt. Die Konsumation darf nur sitzend erfolgen. Ein Steh-Apéro oder eine Bar, eine Diskothek etc. mit stehender Konsumation ist nicht mehr zulässig. Zudem muss das Personal in Restaurationsbetrieben im Gästebereich Masken tragen.
Regierung empfiehlt das Tragen von Masken
Für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen ist das Tragen einer Maske die einzige Möglichkeit, das Schutzkonzept einzuhalten, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann und der Einsatz von Trennelementen nicht möglich ist. Zudem besteht eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und neu für die Mitarbeitenden von Restaurationsbetrieben im Gästebereich. Die Regierung empfiehlt zudem das Tragen einer Maske in allen Situationen, bei denen ein Abstand von 1.5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass das Tragen von Masken einen Nutzen hat. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung wird wesentlich gemindert. Allerdings müssen die Masken richtig getragen werden, das heisst Mund und Nase bedecken.
Dringender Appell der Regierung
Die angepassten Bestimmungen werden am 19. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Regierung ersucht alle Personen um strikte Einhaltung der Bestimmungen und eine Reduktion der Sozialkontakte. Nur so können weitergehende Massnahmen verhindert werden. Des Weiteren ruft die Regierung die Hygiene- und Verhaltensregeln in Erinnerung: Hände müssen regelmässig gründlich gewaschen oder desinfiziert werden, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sind zu vermeiden, es soll in die Armbeuge oder ein Taschentuch geniest oder gehustet werden, ein Abstand von mindestens 1.5 Metern zu anderen Menschen soll eingehalten werden und Personen mit Symptomen sollen zuhause bleiben und die Hotline unter der Nummer +423 235 45 32 kontaktieren. Da aufgrund der kälteren Temperaturen das Leben nun wieder vornehmlich in Innenräumen stattfindet, ist zudem auf regelmässiges und gutes Durchlüften zu achten.
Es liegt nun an uns allen, durch Disziplin und gesunden Menschenverstand die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten. Wir werden noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Diese müssen aufgrund der Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus aber hingenommen werden.