In dieser Woche wird der Präsenzunterricht schrittweise wieder aufgenommen. Ab dem 15. Mai sind Gottesdienste wieder erlaubt. Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen und im Unterhaltungs- und Freizeitbereich dürfen Museen, Bibliotheken und Archive sowie Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Betriebe gelten strenge Auflagen, die durch Schutzkonzepte geregelt werden. Die Einhaltung wird durch Kontrollen überprüft. Zudem appelliert die Regierung an die Bevölkerung, die gute Ausgangslage nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Bislang wurden insgesamt nach wie vor 82 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Präsenzunterricht schrittweise wieder aufnehmen
In dieser Woche wurde der Präsenzunterricht an den öffentlichen Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen sowie den von der Regierung bewilligten Privatschulen schrittweise wieder aufgenommen. Ab dem 18. Mai 2020 findet der Unterricht unter Einhaltung von Schutzmassnahmen und mit gewissen Einschränkungen wieder in den Schulen statt. Ebenfalls nehmen ab dann die ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichten ihren Betrieb wieder auf und Erwachsenen- und Weiterbildungsinstitutionen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten.
Weitere Lockerungen ab dem 15. Mai
Ab dem 15. Mai sind Gottesdienste wieder erlaubt. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Bestattungen wieder ohne die Einschränkung auf den Familien- bzw. engen Freundeskreis wieder möglich. Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen, wobei vorgeschrieben ist, dass alle Gäste an Tischen sitzen müssen und die Tische mit maximal vier Personen oder Eltern mit ihren Kindern besetzt werden dürfen. Auch muss ein Abstand von zwei Metern oder eine Abtrennung zwischen den Gästegruppen gewährleistet sein. Im Unterhaltungs- und Freizeitbereich dürfen Museen, Bibliotheken und Archive sowie Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufnehmen. Sportanlagen und -betriebe dürfen nur für Aktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu fünf Personen genutzt werden. Fitness- und Sportangebote wie beispielsweise Yogakurse oder Spinning Trainings sind daher nur für Gruppen bis zu fünf Personen (inklusive Leitung) zulässig.
Strikte Auflagen
Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind nach wie vor nicht erlaubt. Für alle Einrichtungen, die von den Schliessungen nicht betroffen waren oder nun von Lockerungen profitieren, gelten strenge Auflagen. Alle Einrichtungen haben Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen. Die Massnahmen, welche im Rahmen dieser Schutzkonzepte umgesetzt werden, sollen eine Ansteckung verhindern oder zumindest sehr unwahrscheinlich machen. Die einfachste und wirksamste Massnahme ist die Einhaltung eines Abstands von zwei Metern. Überall dort, wo dieser Abstand nicht gewährleistet werden kann, sind bauliche Massnahmen wie Trennwände oder Plexiglasscheiben oder – falls das ebenfalls nicht möglich ist – das Tragen von Masken vorgesehen. Zur Überprüfung der Massnahmen werden Kontrollen durchgeführt.
Empfehlung zum Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr
Da bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs das Abstandhalten nicht oder nur sehr schwer umgesetzt werden kann, empfiehlt die Regierung dringend, dass alle Personen bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs Masken tragen. Den Schülerinnen und Schülern, welche für den Transport zur Schule den Schülerbus nutzen, werden Masken zur Verfügung gestellt.
Gute Ausgangslage nicht leichtfertig aufs Spiel setzen
Liechtenstein ist auch aufgrund der konsequenten Einhaltung und weitgehend guten Disziplin bei der Umsetzung der bisherigen Massnahmen in einer sehr privilegierten Lage. Regierungschef Adrian Hasler und Regierungsrat Mauro Pedrazzini betonten an der Medienorientierung am Mittwoch, 13. Mai, dass es auch in der aktuellen Phase mit einer schrittweisen Lockerung der Massnahmen zentral ist, dass die Massnahmen und Empfehlungen mit grosser Disziplin befolgt werden. Trotz ersten Lockerungen im Alltag gilt nach wie vor: Abstand halten, keine Hände schütteln, Hände regelmässig waschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Symptomen zu Hause bleiben und Schutzkonzepte einhalten. Andernfalls wird der Erfolg der bisherigen Massnahmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Hotlines zum Thema Coronavirus Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus Landesspital: Medizinische Notfälle Ärztenotruf: Medizinische Notfälle Hotline COVID-19-Tests Amt für Gesundheit: Fragen rund um das neue Corona-Virus und gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung Hotline Coronavirus: nicht medizinische Fragen Amt für Volkswirtschaft: Kurzarbeitsentschädigung, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen sowie Betriebskostenzuschuss Schulamt: Fragen rund um die Schul- und Kindergartenschliessung und den Fernunterricht Kriseninterventionsteam KIT Corona-Hilfen der Gemeinden: Lebensmitteleinkauf und Botengänge |
Was ist ein Verdachtsfall? - Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder - Fieber von mindestens 38°C und/oder - plötzlicher Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun? Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32. Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden. |