Die Regierung wird ab dem 15. Mai weitere Massnahmen, die zum Schutz vor dem Coronavirus erlassen wurden, lockern. So sind ab dann Gottesdienste wieder erlaubt. Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen. Im Unterhaltungs- und Freizeitbereich dürfen Museen, Bibliotheken und Archive sowie Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Bereiche, die von Lockerungen profitieren, gelten strenge Auflagen, die durch Schutzkonzepte geregelt werden.

Bislang wurden insgesamt nach wie vor 82 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Erste Lockerungen seit dieser Woche in Kraft

Seit dieser Woche können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen. Dabei müssen sie ihre Kapazitäten im stationären Bereich im Bedarfsfall zur Verfügung stellen können und dafür sorgen, dass die Versorgung mit Arzneimitteln für COVID-19-Patienten sowie für weitere medizinisch dringend angezeigte Untersuchungen und Behandlungen gewährleistet ist. Ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios konnten ihren Betrieb unter strengen Schutzvorkehrungen wieder aufnehmen. Zudem durften alle Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Oberste Priorität hat für die Regierung nach wie vor die Gesundheit der Bevölkerung. Eine konsequente Umsetzung der Hygienemassnahmen und eine Beschränkung der Sozialkontakte auf das absolut notwendige Minimum sind weiterhin geboten. Mit flankierenden Massnahmen ist bei allen Lockerungen der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Wenn die Distanz zwischen Menschen nicht gewährleistet werden kann, können Masken zum Einsatz kommen.

Öffnung der öffentlichen und privaten Bildungseinrichtung in drei Schritten

Ab dem 11. Mai darf der Unterricht an Kindergärten, Primarschulen sowie an Schulen der Sekundarstufe I und II im Rahmen einer Einführungswoche wieder vor Ort stattfinden. Diese Lockerung umfasst Gemeindeschulen (Kindergärten und Primarschulen), Ober- und Realschulen, die Sonderpädagogische Tagesschule und die Sprachheilschule des hpz, das Liechtensteinische Gymnasium, die Berufsmaturitätsschule Liechtenstein, das Freiwillige 10. Schuljahr, der Gestalterische Vorkurs der Kunstschule Liechtenstein sowie die Privatschulen der genannten Schulstufen. Ziel der Einführungswoche ist es, einen bestmöglichen Übergang vom Fern- zum Präsenzunterricht sicherzustellen. Die Lehrpersonen holen dabei die Schülerinnen und Schüler individuell gemäss ihrem Lernstand ab und führen die Kinder und Jugendlichen gezielt in die neuen Hygienemassnahmen ein. Während der Einführungswoche findet der Präsenzunterricht abwechselnd in Kleingruppen statt. Es können somit nicht immer alle Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, sondern es wird eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht sein.

In den Osterferien wurde zur weiteren Optimierung des Fernunterrichtes bei allen Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen Liechtensteins eine Umfrage durchgeführt. Es ist sehr erfreulich, dass 1‘123 Beteiligungen an der Umfrage gezählt werden konnten, was über einem Drittel der angeschriebenen Haushalte entspricht. Die Ergebnisse werden mit den Schulen und den Elternorganisationen erörtert und entsprechende Massnahmen ergriffen. Zudem wird die Auswertung auf der Homepage des Schulamtes veröffentlicht.

In einem nächsten Schritt dürfen ab dem 18. Mai die Erwachsenen- und Weiterbildungsinstitutionen sowie die Musikschule Liechtenstein und die Kunstschule Liechtenstein wieder Unterricht und Kurse vor Ort anbieten und an den obligatorischen Schulen erfolgt der Präsenzunterricht im Rahmen der Möglichkeiten gemäss den gesundheitlichen Vorgaben. Ebenfalls können ab dem 18. Mai die ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichten und Spielgruppen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Öffnung der Tertiärstufe (Universität Liechtenstein und Private Universität im Fürstentum Liechtenstein – UFL) erfolgt mit dem dritten Schritt am 8. Juni.

Bei den zulässigen Präsenzveranstaltungen (Unterricht, Kurse etc.) müssen die behördlichen Empfehlungen betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden. Jede Bildungsinstitution ist daher gefordert schul- bzw. institutsspezifische Umsetzungspläne zu erarbeiten, dem Amt für Gesundheit zur Kenntnis zu bringen und durch deren Anwendung zu gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko von Viren minimiert wird. Die Schulleitung respektive die Führungsebene der Institution hat sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorgaben der Umsetzungspläne eingehalten werden.

Gottesdienste wieder möglich

Bislang sind Gottesdienste wie alle anderen öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Für Bestattungen gilt die Einschränkung, dass diese nur im Familienkreis möglich sind. Ab dem 15. Mai sind Bestattungen nun im Familien- und engen Freundeskreis möglich. Zudem sind ab dann Gottesdienste unter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder erlaubt. Weiterhin nicht durchgeführt werden dürfen kirchliche Veranstaltungen wie Firmungen oder Erstkommunionen.

Öffnung der Gastronomie ab dem 15. Mai

Ab dem 15. Mai können Gastronomiebetriebe wie Restaurants oder Bars unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Die Öffnung wird auch in diesem Fall von Schutzkonzepten begleitet.

Museen, Bibliotheken und Archive

Die Regierung hat entschieden, dass am 15. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder geöffnet werden dürfen. Dementsprechend öffnet auch das Landesarchiv wieder für den Publikumsverkehr. Anders als in der Schweiz sind dann in Liechtenstein auch die Lesesäle der Bibliotheken und des Landesarchivs wieder geöffnet. In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden.

Sporttrainings wieder möglich

Die Regierung lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab dem 15. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren können mit geeigneten Schutzkonzepten wieder geöffnet werden. Umkleidekabinen und Duschen bleiben jedoch geschlossen. Folglich bleiben Schwimmbäder auch weiterhin geschlossen. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden.

Einschränkungen für Veranstaltungen bleiben bestehen

Die weiteren Massnahmen, wie insbesondere das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, weiteren Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben sowie das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum bleiben bestehen. Die Regierung hat in der letzten Woche bereits entschieden, dass auf die Durchführung der Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag 2020 mit Staatsakt, Volksfest und Feuerwerk verzichtet und eine alternative Durchführung erarbeitet wird. Die Regierung geht davon aus, dass mindestens bis Ende August keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden stattfinden können werden. Für Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden steht derzeit noch nicht fest, wann und in welcher Form diese wieder möglich sein werden. Über weitere Lockerungen wird die Regierung zu gegebener Zeit informieren. Weitere Lockerungen können nur dann erfolgen, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen kommt. Dabei muss zwischen den einzelnen Schritten genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Die Regierung dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die bisherige Disziplin und bittet eindringlich, dass die bestehenden Massnahmen auch bei einer teilweisen Lockerung konsequent eingehalten werden. Wir haben durch gute Umsetzung der Massnahmen und Disziplin viel erreicht und es gilt, diesen Zustand zu erhalten.

Hotlines zum Thema Coronavirus

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

Landesspital: Medizinische Notfälle
T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.

Ärztenotruf: Medizinische Notfälle
T +423 230 30 30 - ganze Woche; 24 Std.

Hotline COVID-19-Tests
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.

Amt für Gesundheit: Fragen rund um das neue Corona-Virus und gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Hotline Coronavirus: nicht medizinische Fragen
T+423 236 76 82 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Amt für Volkswirtschaft: Kurzarbeitsentschädigung, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen sowie Betriebskostenzuschuss
T +423 236 69 43 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Schulamt: Fragen rund um die Schul- und Kindergartenschliessung und den Fernunterricht
T +423 236 70 40 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Kriseninterventionsteam KIT
T +423 230 05 06 – ganze Woche; 24 Std.

Corona-Hilfen der Gemeinden: Lebensmitteleinkauf und Botengänge
T +423 340 11 11 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit)

und/oder

- Fieber von mindestens 38°C

und/oder

- plötzlicher Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.