Bislang wurden insgesamt 82 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Geschäfte gehen wieder auf, aber unter strikten Vorgaben
Die Regierung hat in der letzten Woche ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab Montag, 27. April 2020 gelockert. So können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Zudem dürfen alle Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Diejenigen Betriebe, die wieder geöffnet werden dürfen, müssen das Übertragungsrisiko minimieren und über ein Schutzkonzept verfügen. In diesem muss dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung und das Amtes für Gesundheit umgesetzt werden.
Verzicht auf Staatsakt, Volksfest und Feuerwerk am Staatsfeiertag
Massnahmen, wie das Verbot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, die Schliessung von Restaurants und Bars sowie das Versammlungsverbot bleiben bestehen. Über weitere Lockerungen wird die Regierung zu gegebener Zeit informieren. Die Regierung hat nun entschieden, dass auf die Durchführung der Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag 2020 mit Staatsakt, Volksfest und Feuerwerk verzichtet und eine alternative Durchführung erarbeitet wird. Die Regierung geht zudem davon aus, dass mindestens bis Ende August keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden stattfinden können werden.
Termin für Abstimmungen fixiert
Die Regierung hat am Freitag ebenfalls entschieden, dass die ursprünglich auf den 7. Juni 2020 angesetzten Volksabstimmungen über das Initiativbegehren „HalbeHalbe“ zur Abänderung der Landesverfassung sowie über die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes am 30. August stattfinden. Durch diese Verschiebung wird den Befürwortern und Gegnern der Vorlagen im Sinne der Stärkung der Volksrechte ausreichend Zeit für die politische Meinungsbildung eingeräumt. Mit der Kundmachung am Mittwoch, 29. April verbleiben vier Monate, in welchen eine Entscheidungsfindung erfolgen kann.