Bislang wurden insgesamt 78 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Dringliche Konsultationen nicht aufschieben
Um die Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie aufrechtzuerhalten dürfen Gesundheitseinrichtungen gegenwärtig nur dringend angezeigte medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchführen. Nicht dringende Konsultationen sind grundsätzlich zu verschieben. Diese Bestimmungen bedeuten in keiner Weise, dass Arztbesuche generell untersagt wären. Personen mit schweren Beschwerden sollen Untersuchungen, Behandlungen und Therapien wahrnehmen. Bei Unsicherheit wird empfohlen, einen Arzt bzw. eine Ärztin zu kontaktieren.
Noch keine Lockerung von Massnahmen
Österreich hat gestern die Aufhebung von diversen Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Pandemie erlassen wurden, bekannt gegeben. Die Regierung prüft eine mögliche Aufhebung ebenfalls laufend. Aktuell ist es für eine Aufhebung aber noch zu früh. Beim Einführen und beim Aufheben der Massnahmen ist eine starke Anlehnung an die Schweiz notwendig. Die Grenzen sind offen und die Regierung möchte auf keinen Fall durch Vorpreschen einen Einkaufs- oder Gastronomietourismus auslösen, der eine grosse Anzahl von Personen und unter Umständen sogar Infektionen ins Land bringt. Zudem ist das Schweizer Epidemiengesetz über den Zollvertrag in Liechtenstein anwendbar und rechtliche Unsicherheiten sind daher zu vermeiden. Schliesslich ist Liechtenstein im Bedarfsfall auf Schweizer Intensivstationen angewiesen und die Regierung möchte sich daher nicht dem Vorwurf aussetzen, weniger getan zu haben gegen die Ausbreitung der Krankheit als die benachbarte Schweiz.
Zivile Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Führungsorgane der Gemeinden leisten hervorragende Arbeit
Die Regierung spricht den freiwilligen Helferinnen und Helfern einen besonderen Dank aus. Sie sind ein Lichtblick in dieser Krise und bringen die Solidarität und Hilfsbereitschaft der Liechtensteiner Bevölkerung zum Ausdruck. Die Leistung der zivil organisierten Rettungs- und Hilfsorganisationen in Liechtenstein, die nahezu unbemerkt ihre unverzichtbaren Dienste vollbringt, ist im Besonderen zu würdigen. Seien es die Samariter, der Zivilschutz oder die Feuerwehren, die seit bald drei Wochen immer wieder zu Einsätzen und Vorbereitungsarbeiten gerufen werden. Ebenso haben die im vergangen Jahr installierten Führungsorgane der Gemeinden ihre Bewährungsprobe im Rahmen dieser Krise bestens bestanden. Sie zeichnen sich zwischenzeitlich für die Planung und Organisation vieler funktionierender Hilfeleistungen verantwortlich. Das Angebot der Corona Hilfe Liechtenstein wird von der Bevölkerung sehr geschätzt – es gibt aber noch ausreichend Ressourcen um weitere Personen im Bedarfsfall zu unterstützen. Gerade auch im Hinblick auf die bevorstehenden Oster-Feiertage ersuchen die Regierung alle, die einer Risikogruppe angehören und auf externe Unterstützung angewiesen sind, sich bei den Anlaufstellen der Gemeinden zu melden und sich vorab mit deren Hilfe mit den über die Ostertage benötigten Sachen einzudecken.
Österreich beschliesst Verlängerung der Grenzkontrollen
Das Innenministerium der Republik Österreich hat gestern informiert, dass die Grenzkontrollen zu Italien, der Schweiz und zu Liechtenstein bis mindestens am 27. April verlängert werden. Das heisst, dass die Grenzen nach wie vor ausschliesslich für den Pendler- und Warenverkehr zu passieren sind. Die Einreisebeschränkungen gelten weiterhin auch für die „Grüne Grenze“, also auch für Fussgänger und Fahrradfahrer. Die Regierung bittet alle, diese Regelungen zu respektieren.
Einhaltung der Massnahmen über Ostern
Eine strikte Einhaltung der Massnahmen über die Ostertage ist von entscheidender Bedeutung. Die Regierung empfiehlt allen, zu Hause zu bleiben. Es sei denn, man muss zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke, Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Personen über 65 Jahren oder mit Vorerkrankungen empfiehlt die Regierung generell zu Hause zu bleiben, ausser im Falle eines Arztbesuches. Bewegung an der frischen Luft, also beispielsweise ein Spaziergang, ist natürlich weiterhin möglich und auch ratsam. Dies soll aber alleine oder mit einer im gleichen Haushalt lebenden Person und mit genügendem Abstand zu anderen Menschen erfolgen. Menschenansammlungen sind zu meiden und der Mindestabstand von 2 Metern soll eingehalten werden, um eine Ansteckung zu vermeiden.
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Was ist ein Verdachtsfall? - Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) und/oder - Fieber von mindestens 38°C Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun? Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden. |