Die Regierung hat entschieden, die beiden Volksabstimmungen „HalbeHalbe“ und „Doppelte Staatsbürgerschaft“ vom 7. Juni zu verschieben. Ebenfalls hat die Regierung weitere Massnahmen erarbeitet, um die Wirtschaft in der gegenwärtigen Krise zu unterstützen. Für die Sondersitzung des Landtages am Mittwoch, 8. April 2020 legt die Regierung ein zweites Massnahmenpaket sowie eine Vorlage über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz vor.
Bislang wurden insgesamt 76 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Verschiebung der Volksabstimmungen vom 7. Juni 2020
Die zur Eindämmung des Coronavirus nötigen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf die politischen Volksrechte. Neben der Sicherstellung der Abstimmungsorganisation bedingt die ordnungsgemässe Durchführung einer Volksabstimmung, dass eine freie Meinungsbildung stattfinden kann. Unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände ist die Regierung zum Schluss gelangt, die auf den 7. Juni 2020 angesetzten Volksabstimmungen über das Initiativbegehren „HalbeHalbe“ zur Abänderung der Landesverfassung sowie über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen) zu verschieben. Die Festlegung eines neuen Abstimmungstermins erfolgt in Abhängigkeit zu den weiteren Entwicklungen der Pandemie.
Weitreichende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus hat weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft. Die Regierung legte dem Landtag ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit dem Coronavirus in Höhe von 100 Mio. Franken vor. Oberstes Ziel der getroffenen Unterstützungsmassnahmen ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen in den betroffenen Unternehmen. Mit Beschluss vom 20. März 2020 genehmigt der Landtag einhellig eine Gesetzesvorlage. Damit wurde ein Gesetz über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz) geschaffen. Zudem wurden zeitgleich zwei Finanzbeschlüsse über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse in Höhe von 50 Mio. Franken sowie über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von 25 Mio. Franken getroffen. Zusätzlich unterstützten die Gemeinden des Landes das Massnahmenpaket mit einem Beitrag in Höhe von 20 Mio. Franken.
Massnahmenpaket 2.0
Anlässlich der Landtagdebatte vom 20. März bestand Einigkeit darüber, dass je nach Verlauf der Pandemie und je nach Nachfrage der Unterstützungsmechanismen weitere Massnahmen und finanzielle Mittel notwendig sein werden, um die Wirtschaft in dieser Krise zu unterstützen. In der Folge wurde die Wirkung der beschlossenen Massnahmen aufgrund der ersten praktischen Erfahrungen einer Überprüfung unterzogen und allfällige Lücken sowie Unzulänglichkeiten wurden identifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf evaluiert. Für die Sondersitzung des Landtages am 8. April 2020 legt die Regierung ein zweites Massnahmenpaket vor. Der entsprechende Bericht und Antrag gibt einerseits einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem ersten Massnahmenpaket und zum anderen werden dem Landtag die in Ergänzung dazu definierten Unterstützungsangebote und vorgenommenen Anpassungen des Ausfallgarantiegesetzes zur Kenntnis gebracht bzw. zur Zustimmung vorgelegt. Zusätzlich erfolgt eine befristete Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, um die Kurzarbeitsentschädigung erleichtert zu ermöglichen und die vorhandenen Ressourcen effektiv zu Gunsten der jetzt benötigten Massnahmen einzusetzen, indem zweitrangige Aufgaben befristet ausgesetzt werden.
Aus Sicht der Regierung ist das Programm zur Gewährleistung von liquiditätssichernden Krediten aufgrund des Ausfallgarantiegesetzes sehr gut angelaufen und erfüllt seinen Zweck. Rückmeldungen zeigen, dass die Möglichkeit, in einer oft sehr schwierigen Situation rasch und unbürokratisch einen Kredit zu erhalten, sehr geschätzt wird. Bis heute sind 157 Kreditanträge mit einem Kreditvolumen von 13.3 Mio. Franken bei der Landesbank eingegangen. Davon konnten bis zu diesem Zeitpunkt 106 Anträge mit einem Volumen von 9.9 Mio. Franken geprüft und bewilligt werden. 19 Gesuche mit einem Volumen von rund 1.3 Mio. Franken mussten abgelehnt werden, da die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren.
Die Regierung hat sich beim Aufsetzen des Programms für einen einfachen, schnellen und unbürokratischen Zugang zu liquiditätssichernden Krediten entschieden und im Gegenzug eine Verzinsung der Kredite vorgesehen, wobei bis mindestens Ende 2020 die Kredite zinslos sind. Nun haben 21 Landtags-Abgeordnete eine Motion eingereicht, damit die Kredite über die gesamte Laufzeit zinslos gewährt werden sollen. Nachdem der Wille des Landtags klar ist, schlägt die Regierung vor, das Ausfallgarantiegesetz direkt entsprechend der Motion anzupassen und die Kredite über die gesamte Laufzeit zinslos zu gewähren. Damit wird rasch Klarheit geschaffen. Die Liechtensteinische Landesbank verzichtet auf die marktübliche Entschädigung für die Kreditvergabe und leistet damit einen weiteren Beitrag zur Bewältigung der Krise.
Auch wenn die Regierung diese Anpassung aufgenommen hat, ist sie nach wie vor der Meinung, dass ein zinsloser Kredit über die gesamte Laufzeit ein falsches Signal setzt und Fehlanreize schafft. Die Regierung weist ganz bewusst auf diese Punkte hin und nimmt damit ihre Verantwortung wahr.
Aufgrund des bisherigen Verlaufs und der zu erwartenden grossen Nachfrage aufgrund der zinslosen Gewährung der Kredite geht die Regierung davon aus, dass die maximal garantierte Kreditsumme von 25 Mio. Franken nicht ausreichen wird. Deshalb schlägt die Regierung vor, die Kreditsumme um 10 Mio. Franken auf neu 35 Mio. Franken zu erhöhen.
Auswirkung auf die Gerichte und Verwaltungsbehörden
Die aktuelle Situation und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch auf die liechtensteinischen Gerichte und Verwaltungsbehörden aus. Die Regierung richtet zeitgleich mit dem zweiten Massnahmenpaket eine weitere Gesetzesvorlage an den Landtag. Ziel dieser Vorlage ist einerseits eine Entlastung aller involvierten Parteien und Stellen sowie Schutzmassnahmen. Andererseits soll der ordentliche Betrieb der Gerichte und Verwaltungsbehörden soweit möglich und nötig gewährleistet werden. Ziel ist es, das Funktionieren des Rechtsstaats auch während der aktuellen Ausnahmesituation zu garantieren und damit eine Weiterführung des Wirtschaftslebens zu ermöglichen.
Funktionieren des Rechtsstaats gewährleistet
Aufgrund von Krankheit oder Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ist es den Rechtsvertretern oder Parteien nicht immer möglich, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen tätig zu werden. Deshalb sollen vorübergehend in allen gerichtlichen und behördlichen Verfahren sämtliche Fristen und Rechtsmittelfristen auf Antrag erstreckt werden können. Materiell-rechtliche Fristen, wie beispielsweise Verjährungsfristen, sollen für die Dauer der Geltung des Gesetzes gehemmt werden.
Des Weiteren sollen mündliche Verhandlungen und Anhörungen nur noch abgehalten werden, wenn die Fortsetzung des Verfahrens dringend geboten ist. Falls eine Anhörung oder Verhandlung unerlässlich ist, ist keine persönliche Anwesenheit der Beteiligten nötig, sondern können diese unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln durchgeführt werden.
Schliesslich sollen die kollegial besetzten Gerichte und Verwaltungsbehörden beschlussfähig bleiben, indem sie sich über digitale Kommunikationswege, wie etwa per Videokonferenz, beraten können oder ein Beschluss schriftlich im Umlaufweg erreicht werden kann.
Darüber hinaus enthält die Gesetzesvorlage auch Regelungen, um den persönlichen Kontakt bei gerichtlichen oder behördlichen Zustellungen zu verhindern und um im Gesellschaftsrecht Alternativen zur physischen Anwesenheit bei Versammlungen und Abstimmungen zu bieten.
Die Gesetzesvorlage sieht eine Geltungsdauer bis zum 30. April 2020 vor. Sofern es zur Bekämpfung der Pandemie erforderlich ist, soll die Regierung befugt sein, die Massnahmen durch Verordnung zu verlängern und allenfalls auszuweiten.
Zahlreiche Staatsangehörige zurück in der Heimat
Dank der guten Zusammenarbeit mit den deutschsprachigen Staaten, allen voran mit der Schweiz, ist es seit Beginn der Coronakrise gelungen, in über 50 Fällen Staatsangehörigen und ausländischen Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein die Rückkehr ins Land zu ermöglichen. Regierungsrätin Katrin Eggenberger sagt zur bisher geleisteten Arbeit: „Gerade in diesen Zeiten ist es schön, auch einmal positive Nachrichten zu sehen wie die Tatsache, dass so vielen Personen bei der Rückkehr nach Liechtenstein geholfen werden konnte. Wir arbeiten aber weiterhin mit Hochdruck daran, die noch verbleibenden Reisenden bei ihrer Rückkehr ins Land zu unterstützen.“ Gemäss den Empfehlungen des Amts für Gesundheit (AG) sowie des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) wird allen Rückkehrern nahegelegt, sich in Selbst-Quarantäne oder Selbst-Isolation zu begeben, um bei einer allfälligen Ansteckung im Ausland das Coronavirus nicht weiterzuverbreiten. Den noch verbleibenden Liechtensteinern und Liechtensteinerinnen im Ausland wird geraten, schnellstmöglich nach Hause zurückzukehren. Die Regierung empfiehlt, derzeit nur noch Reisen anzutreten, die absolut zwingend notwendig sind. Es wird weiter empfohlen, geplante Reisen und aktuelle Aufenthaltsorte im Ausland über die Travel Admin App des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder online auf Itineris (itineris.eda.admin.ch) zu registrieren. Geraten liechtensteinische Staatsangehörige in eine Notlage oder können sie die Heimreise nicht selbständig organisieren, können sie entweder die Helpline des EDA (+41 800 24 7 365, helpline@eda.admin.ch) oder die liechtensteinischen Behörden (+423 236 76 82, konsularisch@llv.li) kontaktieren.
Fahnen aus Solidarität hissen
Auf der Facebook-Seite von Corona-Hilfe.li wurde der Aufruf gemacht, am kommenden Wochenende im ganzen Land die Fahnen zu hissen. Damit soll die Dankbarkeit mit all jenen, die in diesen Tagen und Wochen vollen Einsatz gebracht haben, damit es uns gut geht, zum Ausdruck gebracht werden. Zudem wird damit der Gedanke an all jene verbunden, denen es nicht so gut geht, sei es durch Krankheit, weil sie ihr Geschäft schliessen mussten oder ihre Arbeitsstelle verloren haben. „Ich finde diese Idee sehr sympathisch, zeigt sie doch grosse Solidarität und ist ein Zeichen der Verbundenheit und des Zusammenhalts in unserem Land“, betonte Regierungschef Adrian Hasler an der Medienkonferenz und rief alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, am Wochenende die Fahnen zu hissen und damit ein Zeichen der Dankbarkeit zu setzen.
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Was ist ein Verdachtsfall? - Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun? Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden. |