Die Regierung hat am 1. April 2020 weitere, die öffentlichen Schulen betreffende Regelungen beschlossen, welche bestmögliche Klarheit für Eltern und ihre Kinder zu den wichtigsten Schullaufbahnfragen schaffen sollen. Dabei folgt die Regierung stets dem Grundsatz, dass kein Kind und kein Jugendlicher in der Schullaufbahn beeinträchtigt werden soll.
Fernangebot während den Osterferien
Die öffentlichen Schulen werden während den Osterferien ein freiwilliges Fernangebot anbieten. Damit sollen die Familien entlastet und die Kinder und Jugendlichen in der Tagesgestaltung unterstützt werden. Dabei werden keine schullaufbahnrelevanten Inhalte vermittelt. Wer an diesem Unterricht nicht teilnimmt, erleidet also keine schulischen Nachteile. Das Fernangebot wird nach Möglichkeit mit Methoden durchgeführt, die kreative, soziale, mündlich-kommunikative, musisch-gestalterische und bewegungsaktivierende Tätigkeiten fördern. Musizieren zuhause sorgt immer für gute Stimmung. Deshalb ist der Stiftungsrat der Liechtensteinischen Musikschule von der Regierung eingeladen worden zu beschliessen, dass die Musikschule über die Osterferien für ihre Schülerinnen und Schüler ebenfalls ein Fernangebot anbietet.
Übertritts- und Maturitätsprüfungen
Übertrittsprüfungen von der Primarschule in die Sekundarstufe sowie von der Ober- in die Realschule bzw. von der Realschule ins Gymnasium finden am Mittwoch, den 6. Mai 2020 statt. Übertrittsprüfungen sind nur in Fällen notwendig, bei welchen Eltern mit der Schule keine Einigkeit erzielen konnten bzw. bei fehlender Empfehlung der Schule.
Es ist vorgesehen, die Maturitätsprüfungen und die Berufsmaturitätsprüfungen noch vor den Sommerferien 2020 stattfinden zu lassen. Die Maturitäts-, Berufsmaturitäts- wie auch die Übertrittsprüfungen werden unter strenger Beachtung der Hygiene- und Distanzmassnahmen organisiert.
Schulzeugnisse und automatischer Wechsel in die nächste Klasse
Ende Schuljahr 2019/20 werden an den Primarschulen, den Ober- und Realschulen sowie am Liechtensteinischen Gymnasium und der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein wie gewohnt Schulzeugnisse abgegeben. Beurteilt wird das ganze Schuljahr 2019/20, einschliesslich des Fernunterrichts. Erreicht eine Schülerin bzw. ein Schüler der Ober- und Realschule bzw. des Gymnasiums den Promotionsschnitt nicht, so wird er aufgrund besonderer Umstände trotzdem automatisch in eine höhere Schulstufe befördert. Es muss somit niemand aufgrund der ausserordentlichen Lage repetieren.
Eine Ausnahme hiervon bildet die Zulassung zur Matura, wofür weiterhin der entsprechende Notendurchschnitt benötigt wird. Hinsichtlich der Erfahrungsnoten, welche für die Matura relevant sind, sind Regelungen in Erarbeitung. Das Gymnasium und die Berufsmaturitätsschule werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig informieren. An der Berufsmaturitätsschule ist die Präsenzpflicht für die Promotion im zweiten Semester 2019/20 aufgehoben. Die Leistungsbeurteilung aus dem Fernunterricht fliesst regulär in die Ermittlung der Erfahrungsnoten für die Berufsmaturität ein. Die Berufsmaturitätsschule verwendet dafür geeignete Formen wie Projekt- oder Facharbeiten, mündliche Beurteilung in Videokonferenzen und spezielle Prüfungsformate. Die Berufsmaturitätsschule führt während der Osterferien die Programme der Projekttage, welche Teil des Ausbildungsprogrammes für die Berufsmatura sind, in Form von obligatorischem Fernunterricht durch.
Freiwillige Wiederholung einer Schulstufe
Auf Gesuch hin kann die Schulleitung eine freiwillige Wiederholung der Schulstufe bewilligen, ebenso das Schulamt eine freiwillige Umteilung vom Gymnasium in die Realschule bzw. von der Realschule in die Oberschule. Eine freiwillige Wiederholung der fünften Stufe der Primarschule ist jedoch weiterhin nur möglich, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind (Art. 13 der Verordnung über die Beurteilung der Kinder und deren Beförderung an der Primarschule, www.gesetze.li). Gesuche sind spätestens am 29. Mai 2020 bei der Schulleitung bzw. beim Schulamt einzureichen.